Am 12. Februar 2025 wird im nordrhein-westfälischen Landtag der Flut-Untersuchungsausschuss zum Thema Hochwasserkatastrophe, die im Juli 2021 stattfand, fortgesetzt. An diesem Tag wird die Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) als letzte Zeugin in den Ausschuss geladen. Diese letzten Anhörungen sind Teil eines Prozesses, der heute drei Jahre nach der verheerenden Flut stattfindet, bei der 49 Menschen starben und Schäden in Höhe von 13 Milliarden Euro in NRW verursacht wurden. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses soll bis zur bevorstehenden Sommerpause veröffentlicht werden, während der derzeit vorliegende Entwurf schon jetzt mit rund 450 Seiten Umfang aufwarten kann. Dem Ausschuss war ursprünglich für 2023 geplant, doch wurde der erste Ausschuss, der im Oktober 2021 begann, nach der Landtagswahl 2022 erneut aufgelegt, was mehrfachen Verzögerungen geschuldet war.
Problematische Aktenlage
Der Aktenstreit mit Scharrenbach, der die Ermittlungen erheblich bremste, kam zustande, da die Ministerin zu Beginn lediglich zehn Seiten, die sich auf die drei Tage des Starkregens bezogen, zur Verfügung stellte. Angesichts der schweren Folgen der Flut forderte die Opposition umfassendere Informationen, die auch den Zeitraum nach der Katastrophe bis September abdecken sollten. Infolge des Drucks durch die Opposition wurde nach einer Klage insgesamt 425.000 weitere Seiten bereitgestellt. Dennoch bemängelten die Oppositionellen die Unvollständigkeit der übermittelten Unterlagen, was zu einem weiteren Rechtsstreit und dem Verzicht der SPD auf eine erneute Klage führte, um eine Anrufung des Verfassungsgerichts zu vermeiden. Als besonderes Problem sehen die SPD-Abgeordneten die fehlende Einsichtnahme in die privaten Kommunikationskanäle von Scharrenbach, insbesondere im Vergleich zu Rheinland-Pfalz, wo die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer ihren SMS-Verkehr offenlegte.
Politische Verantwortung und Reformdruck
Die Diskussion um die Aktenlage und den Zugang zu privaten Kommunikationskanälen wirft einen Schatten auf den Umgang mit der Flutkatastrophe. Ein politisches Opfer dieses Prozesses wurde Ursula Heinen-Esser (CDU), die aufgrund ihrer Umstände während der Flutkatastrophe zurücktreten musste. Ihr Aufenthalt auf Mallorca, während die Katastrophe wütete, wurde als untragbar wahrgenommen. Diese Ereignisse sind nicht nur symptomatisch für individuelle politische Verantwortung, sondern auch für die größeren strukturellen Probleme im Krisenmanagement, die im Nachgang der Flut untersucht werden.
Hochwasserrisikomanagement in NRW
Im Kontext der flutbedingten Untersuchung werden auch die Versäumnisse im Hochwasserrisikomanagement sichtbar. In Deutschland wurde bereits vor den verheerenden Ereignissen im Juli 2021 an einem umfassenden Management gearbeitet, das hinsichtlich der Hochwasservorsorge gefordert wird. Dennoch zeigt der Fall Nordrhein-Westfalens, dass vollständigen Schutz vor Hochwasser technisch und wirtschaftlich nicht möglich ist, weswegen ein Restrisiko bleibt. Der 10-Punkte-Plan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ soll demnach alle Ebenen des Hochwassermanagements adressieren, wobei sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen eine wesentliche Rolle einnehmen. Darunter fallen unter anderem Flächenvorsorge, technische Maßnahmen sowie die Aufstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten, die entscheidend zur Verbesserung der Vorsorgekonzepte beitragen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auseinandersetzungen um die Flutkatastrophe im Juli 2021 nicht nur Aufschluss über konkrete Fehler im Krisenmanagement der Landesregierung geben, sondern auch grundlegenden Reformbedarf im Hochwasserrisikomanagement aufzeigen. Die Fortsetzung der Anhörungen und die anstehenden Berichte können somit als Indikatoren für zukünftige Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserschäden in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus dienen.