In Bad Dürkheim steht der geplante Umbau der Brunnenhalle zum Kultur- und Kongresszentrum derzeit im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen. Die mündliche Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz fand kürzlich statt und dauert knapp zwei Stunden. Ein Urteil wird im März 2025 erwartet und erste Tendenzen wurden während der Verhandlung bereits offenbar. In den 1930er Jahren errichtet, ist die Brunnenhalle ein zentrales Veranstaltungsgebäude, das nun renoviert und erweitert werden soll.
Am 14. April 2022 erteilte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Baugenehmigung für diesen Umbau. Die Pläne umfassen unter anderem den Anbau einer Tourist-Information sowie einer Büroeinheit und Gastronomie. Für die Realisierung müssen jedoch bestehende Gebäudeteile abgerissen werden. Die Entscheidung zur Genehmigung stützte sich auf ein schalltechnisches Gutachten, das eine unzumutbare Lärmbelästigung ausschließt.
Rechtliche Herausforderungen
Die Klage gegen die Baugenehmigung wurde von einer Eigentümerin zweier angrenzender Grundstücke erhoben, die sich in ihren Rechten verletzt sah. Ihr Wohnbereich grenzt an die Brunnenhalle, weshalb sie argumentierte, dass die geplanten Veränderungen unzuläßige Lärmemissionen verursachen könnten. Der Klägerin wurde jedoch im Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt, das am 1. August 2023 zugestellt wurde, nicht Recht gegeben. Das Gericht befand, dass die Baugenehmigung keine Drittschutzansprüche für Grundstückseigentümer außerhalb des Plangebiets schafft.
Bei möglicher Ungültigkeit des Bebauungsplans „Kurgebiet“ wäre eine Rechtsverletzung der Klägerin ausgeschlossen, da die Brunnenhalle in einem faktischen Mischgebiet liege. Die Struktur und der Betrieb des geplanten Kulturzentrums sind demnach an die rechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans gebunden, der eine nachhaltige Nutzung der Halle befürwortet.
Bedeutung der kulturellen Infrastruktur
Der Umbau der Brunnenhalle wird auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklung der kulturellen Infrastruktur in Deutschland betrachtet. Diese reicht von der räumlichen Planung bis zu den finanziellen Rahmenbedingungen für kulturelle Projekte. Die Notwendigkeit zur Sanierung und Erweiterung von Kultureinrichtungen wie der Brunnenhalle spiegelt den aktuellen Trend wider, die kulturelle Landschaft in Städten zu stärken und auszubauen.
In Berlin beispielsweise werden kulturelle Räume durch ein umfassendes Investitionsprogramm gefördert, welches auch zur Stärkung des Arbeitsraumprogramms beiträgt. Ziel ist es, bis 2030 insgesamt 5.000 geförderte Räume zu sichern. Solche Initiativen zeigen, dass der kulturelle Sektor nicht nur für die Identität einer Stadt von zentraler Bedeutung ist, sondern auch zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt.
Die Brunnenhalle könnte somit ein Schlüsselprojekt sein, um die kulturelle Infrastruktur von Bad Dürkheim zu intensivieren und neue Impulse für die Region zu setzen, während die Rechtslage um den Umbau weiterhin spannend bleibt. Der Ausgang des Verfahrens wird entscheidend sein für die zukünftige Nutzung dieses zentralen Ortes.
Rheinpfalz berichtet, dass das Urteil im März 2025 fällt. In einem ergänzenden Bericht bestätigt Justiz Rheinland-Pfalz, dass die Klage abgewiesen wurde, was einen wichtigen Schritt im Genehmigungsprozess darstellt. Zudem ist es wichtig, den Kontext der kulturellen Entwicklung zu betrachten, wie im Bericht über die kulturpolitischen Initiativen in Berlin aufgezeigt wird.