Die Stadt Marburg plant, eine Verpackungssteuer einzuführen, die Gastronomiebetriebe wie Bäckereien, Pizzerien, Dönerläden und Fast-Food-Läden betreffen wird. Der Magistrat hat bereits signalisiert, dass er sich vorstellen kann, eine solche Abgabe umzusetzen. Diese Entscheidung hängt jedoch von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab, das die Regelung in Tübingen als rechtmäßig erklärt hat. In Tübingen zahlen Betriebe beispielsweise 50 Cent für Einwegverpackungen und 20 Cent für Einwegbesteck.
Durch diese Steuer erwirtschaftet Tübingen jährlich rund 800.000 Euro. Dieser Aspekt wirft Fragen auf, wie die Handhabung der Steuer in anderen hessischen Kommunen aussieht. So planen einige Städte, wie Frankfurt und Fulda, auf die Steuer zu verzichten, während Darmstadt eine Einführung in Betracht zieht. Gießen hingegen will eine bereits früher erhobene Steuer wieder einführen. Die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg hat bereits vor möglichen Preissteigerungen und einem Rückgang der Kaufkraft gewarnt.
Die Auswirkungen der Steuer
Ein wesentliches Beispiel aus Tübingen verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen auf Verbraucher: Ein Eis im Pappbecher kostet dort 70 Cent mehr als in der Waffel. Die Steuer auf den Pappbecher und den dazugehörigen Löffel summiert sich auf 70 Cent, was eine spürbare Erhöhung für die Kunden darstellt. Marburger Gastronomiebetriebe setzen jedoch bereits auf Mehrwegverpackungen und Pfandsysteme, um dem steigenden Druck durch Umweltauflagen gerecht zu werden.
Die Reaktionen der Marburger Gastronomiebetriebe sind gemischt. Während einige gelassen auf eine mögliche Steuer reagieren, äußern andere Bedenken hinsichtlich der Bürokratie und der unterschiedlichen kommunalen Regelungen. In Tübingen gelten ab dem 1. Januar 2022 strenge Vorgaben, die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen und -besteck betreffen, und Aufschläge auf Mehrwegverpackungen sind nicht vorgesehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer bestätigt, was für Marburg eine wichtige Grundlage bildet. Informationen zur Verpackungssteuer, Möglichkeiten der Förderung und Kontaktadressen sind auf der Website von Tübingen tuebingen.de verfügbar. Betriebe können dort auch Hilfe und zusätzliche Informationsmaterialien anfordern.