Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland eine wichtige Unterstützung geboten. Laut lokalklick.eu stehen kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung. Diese Hilfen sind in Form von Stimmzettelschablonen gestaltet, die es den Wählern ermöglichen, selbstständig ihre Stimme abzugeben. Die Schablonen haben die Form einer Mappe, in die der offizielle Stimmzettel eingelegt wird. Durch runde Öffnungen auf der Schablone erhalten blinde und sehbehinderte Wähler die nötige Unterstützung, um ihre Stimmen korrekt abzugeben.
Zusätzlich zum zielgerichteten Design der Schablonen sind in jedem Wahlhilfepaket auch Informationen zu den Kandidaten und Parteien auf einer Audio-CD enthalten. Eine unterstützende Anleitung zur Handhabung der Schablone stellt sicher, dass die Wähler mit dem System vertraut sind. Um die Benutzung der Stimmzettelschablone zu erleichtern, ist der Stimmzettel in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten, was auch die Handhabung bei der Stimmabgabe vereinfacht.
Automatische Versendung und Bestellung der Schablonen
Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen erhalten die Wahlhilfen automatisch. Wähler, die nicht Mitglied eines solchen Vereins sind, können die Schablonen telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle in Dortmund oder über eine bundesweite Hotline bestellen. Die Telefonnummer der Landesgeschäftsstelle lautet 0231/55 75 900, während die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz) zu erreichen ist.
Diese Maßnahme gilt nicht nur für die Bundestagswahl, sondern auch für die kommenden Europawahlen. Laut bundeswahlleiterin.de können blinde und sehbehinderte Wähler ihre Stimmen eigenständig abgeben, was seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 durch die Bereitstellung von Stimmzettelschablonen bundesweit möglich ist. Die Herstellungskosten dieser Schablonen werden von der Bundesregierung an die Blindenvereine erstattet, um eine flächendeckende Unterstützung zu gewährleisten.
Praktische Nutzung der Wahlhilfen
Ein besonders wichtiger Aspekt der Wahlhilfen ist die Möglichkeit, dass blinde und sehbehinderte Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen können. Die Schablone sollte stets im Wahllokal mit nach Hause genommen werden, um das Wahlgeheimnis zu garantieren. Es ist erwähnenswert, dass es auf dem Stimmzettel selbst keinen sichtbaren Unterschied gibt, was die Anonymität der Stimme gewährleistet.
Insgesamt ist das Angebot an Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen ein bedeutender Schritt zur Barrierefreiheit bei Wahlen in Deutschland. Es spiegelt das Engagement wider, allen Bürgern die Teilhabe am demokratischen Prozess zu ermöglichen. Weitere Informationen sind zudem beim zuständigen Wahlamt oder beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. erhältlich.