Die Umweltabteilung des Kreises Coesfeld hat am 17. Februar 2025 wichtige Informationen zu den Vorschriften für das Beschneiden von Hecken, Gebüschen und Bäumen veröffentlicht. Demnach ist gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz das Beschneiden sowie das Roden von Pflanzen zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Diese Regelung tritt in Kraft, um die Nistplätze der Vögel zu schützen, da die Brutsaison kurz bevorsteht.
Einige Ausnahmen existieren jedoch: Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Kontrolle des jährlichen Zuwachses ist das ganze Jahr über erlaubt. Auch Verkehrssicherungsmaßnahmen, wie das Entfernen von Ästen, die eine Gefahr für Fußgänger oder Autofahrer darstellen, dürfen unter Beachtung der Tierwelt durchgeführt werden. Die Regelung gilt nicht für Bäume im Wald oder Garten, wobei auch hier besondere Rücksicht auf Nester und Baumhöhlen genommen werden muss.
Schutz der Tierwelt und rechtliche Konsequenzen
Das Verbot umfasst nicht nur Bäume in öffentlichen Bereichen, sondern gilt auch für private Gärten. Eigenverantwortliches Handeln ist erforderlich, denn in vielen Städten bestehen zusätzliche kommunale Baumschutzsatzungen. Diese können genehmigungspflichtige Verfahren für das Fällen von Bäumen oder das Durchführen starker Rückschnitte enthalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Vergehens bis zu 50.000 Euro betragen können, wie das Gartenjournal berichtet.
Die wesentliche Intention hinter diesen Regelungen ist der Schutz der Lebensräume nistender Tiere. Maßnahmen, die für das Ökosystem von Bedeutung sind, umfassen den Schutz von Vögeln, Insekten, Säugetieren und Amphibien. Außerdem tragen gesunde Hecken und Bäume zur Erhaltung des Mikroklimas sowie zur Verbesserung der Luftqualität bei.
Empfehlungen und Informationsangebote
Die Umweltabteilung rät, notwendige Schnittmaßnahmen vor dem 1. März durchzuführen, insbesondere für Bau- oder Umbaumaßnahmen. Für die Bürger sind Infoflyer zu den korrekten Schneideverfahren im Kreishaus I oder auf der Homepage der Kreisverwaltung erhältlich. Der richtige Heckenschnitt ist entscheidend für die Pflanzenpflege und den Erhalt der heimischen Tierwelt.
Im Hinblick auf spezifische Rückschnittzeiten wird empfohlen, radikale Rückschnitte zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar durchzuführen, während Formschnitte und Pflegemaßnahmen ganzjährig zulässig sind, solange die Nistzeiten von Vögeln respektiert werden. Das Gartenjournal bietet dazu wertvolle Tipps für verschiedene Pflanzenarten, um einen optimalen Pflegezustand zu gewährleisten.