Am 17. Februar 2025 haben die S3L-Frauen den ersten Platz in der Verbandsliga erobert und damit eine herausragende Leistung in der aktuellen Saison gezeigt. Während des entscheidenden Spiels gegen die SPG Mörlenbach konnten sie mit einem klaren 5:0-Sieg überzeugen. Der Einsatz und die Teamarbeit der Spielerinnen waren beeindruckend und wurden von den Zuschauern begeistert aufgenommen. Diese Resultate sind das Resultat intensiven Trainings und einer strategischen Spielweise, die das Team unter Coach Thomas Müller entwickelt hat. Viele erwarten, dass das Team diese Leistung auch in den kommenden Spielen halten kann, um den Aufstieg in die höhere Liga zu verwirklichen.
Die erfolgreichsten Spielerinnen im Spiel gegen Mörlenbach waren besonders hervorzuheben. Marion Schmidt erzielte zwei Tore und zeigte sich als entscheidender Faktor im Angriff. Auch Lisa Klein und Anna Meier trugen mit je einem Tor zur hohen Punktzahl bei, während die Abwehr mit einer soliden Leistung überzeugte. Die Stärke des Teams liegt in der Vielzahl talentierter Spielerinnen, die sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam an einem Strang ziehen.
Herausforderungen im Online-Marketing
Parallel zu den sportlichen Erfolgen der S3L-Frauen zeigt sich eine andere Herausforderung in der digitalen Welt: die Entwicklung von Cookie-Bannern im Online-Marketing. Das Internet ist heutzutage mit umfangreichen Cookie-Bannern übersät, die für mehr Datensicherheit und Rechtsklarheit sorgen sollen. Abmahnungen wegen nicht eingeholter Einwilligungen oder fehlerhaften Cookie-Bannern sind häufig und können für Webseitenbetreiber kostspielig werden. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einzuhalten.
Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseitenbetreibern auf den Computern der Nutzer gespeichert werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Cookies: notwendige Cookies, die für den Login-Status oder den Warenkorb erforderlich sind, sowie Cookies für Tracking und personalisierte Werbung, die personenbezogene Daten erheben. Die Rechtslage zu Cookies war in Deutschland lange unklar, was viele Betreiber dazu veranlasste, einen einfachen „ok“-Button zu nutzen, ohne den Nutzern echte Wahlmöglichkeiten zu bieten.
Rechtslage und aktuelle Entwicklungen
Aktuell gilt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Nach § 25 TTDSG ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich, bevor Cookies gesetzt werden, außer es handelt sich um „unbedingt erforderliche“ Cookies. Dabei gibt es jedoch keinen verbindlichen Katalog für notwendige Cookies, weshalb verschiedene Auffassungen existieren. Insbesondere für Tracking zu Marketingzwecken ist immer eine Einwilligung erforderlich, und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend. IP-Adressen gelten in diesem Kontext ebenfalls als personenbezogene Daten.
Besonders problematisch ist die Datenübermittlung in die USA, besonders nach dem „Schrems II“-Urteil des EuGH, welches die Nutzung von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission als unzureichend einstuft. Eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist notwendig, selbst bei der Nutzung von EU-Diensten. Neuartige Dienstleistungen, wie etwa die von „Mamoto“, nutzen digitale Fingerprints, um eine anonymisierte Reichweitenmessung durchzuführen. Des Weiteren erfordert Tracking in Newslettern auch eine Einwilligung, da personenbezogene Daten erfasst werden.
Insgesamt bleibt die rechtliche Landschaft zur Gestaltung von Cookie-Bannern unklar, weshalb Webseitenbetreiber rechtlichen Rat einholen sollten, um Abmahnungen zu vermeiden. Die Anforderungen des TTDSG und der DSGVO an die Cookie-Banner sind hoch, und eine aktive Einwilligung und klare Informationen über das Tracking sind unerlässlich.