Am 17. Februar 2025 ereignete sich in Dortmund ein bedrohlicher Vorfall, als ein Jugendlicher während eines Streits mit einem Busfahrer Reizgas einsetzte. Der Vorfall ereignete sich in einem vollen Stadtbus, als der tatverdächtige Jugendliche und seine Begleiter die Türen blockierten und somit die Weiterfahrt des Busses verhinderten. Der Busfahrer, welcher die Jugendlichen aufforderte, die Blockade zu beenden, wurde daraufhin mit Reizgas im Gesicht besprüht, was zu gesundheitlichen Problemen für mehrere Fahrgäste führte.
Durch das Reizgas erlitten insgesamt zehn Personen Verletzungen. Darunter befanden sich drei Erwachsene, ein weiterer Jugendlicher und sechs Kinder, die alle über Atemwegsprobleme und Übelkeit klagten. Der Busfahrer wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, während der mutmaßliche Täter und seine Begleiter flüchteten. Die Polizei hat Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen und sucht nach Zeugen des Vorfalls, der nicht nur in Dortmund erschreckend ist, sondern auch in einem breiteren Kontext von solchen Angriffen steht.
Ähnliche Vorfälle an verschiedenen Orten
<pBereits im Januar 2025 berichtete die dpa über einen ähnlichen Vorfall in Landshut, Bayern, bei dem zwei Schüler in einem Linienbus durch Reizgas verletzt wurden. Die beiden tatverdächtigen Jugendlichen sprühten ein Spray, vermutlich ein Tierabwehrspray, während sie aus dem Bus ausstiegen. Dies führte zu Atemnot, Husten und Übelkeit bei zwei Zwölfjährigen. Die Täter konnten ebenfalls flüchten, und die Polizei hat auch hier Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.
Derartige Vorfälle offenbaren nicht nur die Gefährlichkeit von Reizgas, sondern werfen auch ein Licht auf die Problemstellungen im öffentlichen Verkehr und die Sicherheit der Fahrgäste. Behördliche Stellen sind gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten.
Reizgas im Fokus der Sicherheitskontrollen
Ein weiterer aufschlussreicher Vorfall ereignete sich am Flughafen Berlin-Brandenburg, wo ein als Feuerzeug getarntes Reizgas-Spray große gesundheitliche Probleme für Passagiere verursachte. Bei der Sicherheitskontrolle kam es zur unkontrollierten Freisetzung des Gases, was 14 Personen mit Beschwerden wie Kopfschmerzen und tränenden Augen zurückließ. Auch hier wurde festgestellt, dass der Besitz von Reizgas-Sprays strengen Vorgaben unterliegt, insbesondere beim Transport in Flugzeugen, während die International Air Transport Association (IATA) das Mitführen solcher Produkte verbietet.
Das Geschehen am Berliner Flughafen zeigt die Herausforderungen, die mit der Kontrolle von gefährlichen Gegenständen im Luftverkehr verbunden sind. Vorfälle dieser Art haben in der Vergangenheit für erhebliche Verwirrung gesorgt und erfordern eine ständige Wachsamkeit der Sicherheitskräfte.
Die Ereignisse in Dortmund, Landshut und am Flughafen Berlin-Brandenburg verdeutlichen die Gefahren und die weitreichenden Folgen von Unsicherheiten im Umgang mit Reizgas. Die betroffenen Behörden müssen verstärkt an Strategien arbeiten, um solche Vorfälle zu verhindern und die Sicherheit der Bürger zu schützen.