Heute, am 26. Februar 2025, stehen die Wahlen zum Deutschen Bundestag im Saarland bevor, wo rund 750.000 Wahlberechtigte ihre Stimmen abgeben dürfen. Das Saarland ist aufgrund seiner relativen kleinen Bevölkerungszahl in vier Wahlkreise unterteilt, was eine besondere Struktur der Abstimmung impliziert. Die Ergebnisse werden sowohl die Gesamtergebnisse als auch die spezifischen Ergebnisse aus allen vier Wahlkreisen umfassen. Bereits bei der letzten Wahl im Jahr 2021 entschied sich eine signifikante Anzahl von Wählern, nämlich 47,3 Prozent, für die Briefwahl, was eine mögliche Erhöhung der Briefwahlbeteiligung zur Folge haben kann.
Bei der Bundestagswahl 2025 treten mehrere Parteien an, darunter die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Alternative für Deutschland (AfD), Die Linke, und viele weitere, insgesamt zwölf Parteien. Diese Vielzahl an Optionen stellt eine Herausforderung für die Wähler dar, insbesondere in Anbetracht der neuen Regelungen zur Sitzverteilung im Bundestag, die seit der Wahlrechtsreform 2023/2024 gelten.
Änderungen im Wahlsystem
Die Reform des Wahlrechts, die am 8. Juni 2023 in Kraft trat, hat wesentliche Änderungen in der Berechnung der Sitzverteilung zur Folge. Das Verfahren zur Sitzverteilung basiert nun auf dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, und die maximalen Sitze im Bundestag sind auf 630 begrenzt. Besonders hervorzuheben ist, dass Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden. Dadurch müssen künftig alle Sitze durch Zweitstimmen gedeckt sein, was die Relevanz der Zweitstimmen enorm erhöht.
Für die Wähler bedeutet dies, dass die Zweitstimme, die der Wahl der Landesliste einer Partei dient, entscheidend für die Anzahl der Sitze ist, die eine Partei im Bundestag erhalten kann. Parteien müssen deshalb mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen für eine Teilnahme an der Sitzverteilung erhalten. Dies stellt eine grundlegende Verschärfung der Bedingungen dar, unter denen Parteien im neuen System erfolgreich sein können.
Die Rolle der Erst- und Zweitstimmen
Die Wahl erfolgt im System der personalisierten Verhältniswahl. Dies bedeutet, dass Wähler*innen sowohl eine Erststimme für einen Kandidaten im Wahlkreis als auch eine Zweitstimme für eine Partei abgeben. Die Verteilung der Sitze erfolgt in zwei Schritten: Zuerst werden die Sitze auf die Parteien verteilt, basierend auf dem Ergebnis der Zweitstimmen. Danach werden die Sitze auf die Landeslisten dieser Parteien verteilt. Die Oberverteilung orientiert sich am Verhältnis der Gesamtheit der Zweitstimmen, während die Unterverteilung den Anteil der Zweitstimmen für die jeweiligen Landeslisten berücksichtigt.
Ein zentraler Aspekt der Wahlsystemänderung ist, dass die Grundmandatsklausel, die vor der Reform gültig war, nun nicht mehr besteht. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Bedeutung der Erststimmen wird somit ebenfalls umso wichtiger, da die Reihenfolge der Sitze auf den Landeslisten nach dem Erststimmenanteil der einzelnen Kandidaten bestimmt wird. Die Neuregelungen haben zur Folge, dass Kandidaten mit den meisten Erststimmen möglicherweise nicht in den Bundestag einziehen können, wenn ihre Partei nicht genügend Zweitstimmen erhält.
Die bevorstehenden Wahlen im Saarland werden somit nicht nur eine einfache Abstimmung, sondern auch einen entscheidenden Test für die neuen politischen Rahmenbedingungen und die Wählerpräferenzen im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen in der deutschen Politik darstellen.