In der Verbandsgemeinde Germersheim sorgen verspätete Grundsteuerbescheide für Verwirrung unter den Bürgern. Ursache für die Verzögerung ist ein bürokratisches Problem in der Verwaltung, das die rechtzeitige Versendung der Bescheide verhindert hat. Ursprünglich sollten die Bescheide bereits versendet worden sein, doch die Grundsteuerreform und die Neuberechnung der Beiträge haben die Situation verkompliziert. [Rheinpfalz] berichtet, dass dies zu einer unsicheren Lage für Eigentümer führt.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer in Deutschland, die von den Kommunen und Gemeinden umgesetzt werden muss. Dies erfordert jedoch Zeit für die notwendigen Berechnungen, was zur Verzögerung der Bescheide führt. Aktuell haben einige Haus- und Grundstückseigentümer bereits ihren neuen Bescheid erhalten, während viele andere noch auf diese warten. Insgesamt mussten mehr als 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, hat festgestellt, dass weniger als die Hälfte der Eigentümer zeitnah einen Bescheid erhalten hat.
Rechtliche Unsicherheiten für Eigentümer
Die Verzögerungen werden von Warnecke als vorhersehbar kritisiert. Grundstücksbesitzer sollten vorerst keine Grundsteuer zahlen, falls sie keinen neuen Bescheid erhalten haben, da die alte Grundsteuer verfassungswidrig ist. Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt jedoch davor, die Zahlung einseitig einzustellen, da dies rechtliche Risiken mit sich bringen kann. Es wird empfohlen, der Gemeinde schriftlich mitzuteilen, dass die alte Grundsteuer vorerst ausgesetzt wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im April 2018 die alte Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2025 ist die Erhebung der alten Grundsteuer nicht mehr zulässig. Eigentümer, die die Grundsteuer per Dauerauftrag überweisen, können diesen problemlos löschen, solange die neue Grundsteuer noch nicht festgelegt ist. Bei Lastschriftverfahren sollten die Betroffenen jedoch darauf achten, dass das Mandat nicht gekündigt wird, da die Kommune weiterhin automatisch abbucht.
Prüfung von Kontoauszügen und Kommunikation mit der Gemeinde
Es ist ratsam, die Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen, um Doppelabbuchungen zu vermeiden. Wertbescheide vom Finanzamt geben häufig keinen klaren Hinweis auf die tatsächliche Grundsteuerhöhe, da der Hebesatz, der noch nicht von einigen Städten festgelegt wurde, entscheidend ist. Daher sollten Eigentümer, die die Grundsteuer quartalsweise selbst überweisen, auch hier schriftlich an die Kommune kommunizieren, dass sie noch keinen Bescheid erhalten haben.
Gemeinden steht es frei, zu entscheiden, ob sie die alte Grundsteuer weiterhin erheben oder darauf verzichten, bis eine neue Berechnung feststeht. In dieser Übergangsphase sind klare Informationen und rechtzeitige Kommunikation zwischen Eigentümern und ihrer Gemeinde unerlässlich, um mögliche rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden. Die aktuelle Situation verdeutlicht, wie wichtig eine effiziente Verwaltung ist, insbesondere in Zeiten großer gesetzlicher Änderungen.