Seit dem Anfang des Jahres 2025 gilt in der Europäischen Union eine neue Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextilien. Diese Regelung, die auch in Deutschland implementiert wurde, soll dazu beitragen, dass mehr Textilien wiederverwendet oder recycelt werden. Die Verbraucher sind nun verpflichtet, saubere und tragbare Kleidungsstücke in Altkleidercontainern zu entsorgen, anstatt sie im Restmüll zu entsorgen. Die Verordnung zielt darauf ab, die Textilwirtschaft, die als einer der größten Umweltverschmutzer gilt, nachhaltig zu reformieren. Vor diesem Hintergrund berichtet die Fuldaer Zeitung, dass beschädigte oder stark verschmutzte Textilien weiterhin über den Restmüll zu entsorgen sind.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Altkleidercontainer jetzt eine klare Definition dessen benötigen, was hineingehört. Demnach gehören gut erhaltene Kleidung, Haushaltstextilien, Gürtel, Taschen, Bettwäsche und paarweise gebündelte Schuhe in die Container. Im Gegenzug sind schmutzige oder nasse Kleidungsstücke, Matratzenreste, Polster und defekte Taschen unerwünscht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat darauf hingewiesen, dass eine separate Sammlung von beschädigten Textilien derzeit nicht sinnvoll oder machbar ist.
Die praktischen Herausforderungen
Der Kolpingverband im Bistum Fulda hat bereits über 150 Container aufgestellt, um gebrauchte Kleidung zu sammeln. Jährlich kommen hierbei rund 500 Tonnen gebrauchter Kleidung zusammen. Trotz dieser Fortschritte gibt es Herausforderungen. Die angesprochene Regelung hat nicht direkt zu einem Anstieg der Müllmenge in und um die Sammelcontainer geführt, jedoch bleibt die Problematik bestehen, dass oft nicht zwischen brauchbaren und stark beschädigten Textilien unterschieden wird. Die TBR informiert über die Belastungen in den bestehenden Recyclingkapazitäten und die Notwendigkeit, geeignete Verfahren zu entwickeln.
Spezielle Sammelsysteme für Altkleider existieren bereits in vielen Gebieten, wie etwa in Remscheid, wo das bestehende System effizient funktioniert. Für größere Mengen von Alttextilien können auch Wertstoffhöfe genutzt werden, jedoch meistens nur nach vorheriger Terminvergabe. Die Kommission der EU plant, die Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft in der Textilwirtschaft weiter zu schärfen, da die Branche als großer Umwelt- und Klimasünder gilt. Diese Maßnahmen werden ergänzt durch einen Aufruf an Verbraucher, durch bewussteren Konsum und längere Nutzung von Kleidung aktiv zu einer Reduzierung von Textilmüll beizutragen.
EU-Richtlinien und Zukunftsaussichten
Im März 2024 wurden von der EU Vorschläge zur Überarbeitung der Abfallrichtlinie vorgelegt, die Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einführen. Hersteller von Textilien müssen künftig die Kosten für die getrennte Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer Produkte tragen. An die Mitgliedstaaten wird der Stichtag zum 1. Januar 2025 gebunden, um eine getrennte Sammlung und das Recycling von Textilien zu gewährleisten. Zudem wird eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent angestrebt.
Angesichts der strengen neuen Regelungen und der globalen Initiative zur Reduzierung von Textilabfällen wird deutlich, dass eine bessere Infrastruktur für die getrennte Sammlung von Textilien essenziell ist. Auch der Druck, ineffiziente Systeme zu reformieren und auszubauen, wächst. Veränderungen in der Textilindustrie sind längst überfällig, und die Verantwortung beginnt bereits bei den Herstellern, die nachhaltigere Produktionsketten entwickeln müssen. Die Herausforderungen sind groß, doch die wichtigen Schritte zur Verbesserung wurden bereits eingeleitet.