In einer richtungsweisenden Sitzung hat der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal den rechtlichen Rahmen für die Arbeit des Werksausschusses sowie der Werkleitung entscheidend erweitert. Neueste Entwicklungen ermächtigen den Werksausschuss, künftig Aufträge und Arbeiten bis zu 250.000 Euro zu vergeben. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung des bisherigen Rahmens von 50.000 Euro dar, was die Effizienz und Flexibilität bei der Auftragsvergabe entscheidend steigern wird. Margot Schillo, die Vertreterin der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Oberes Glantal, bezeichnete diesen Beschluss als „längst überfällig“ und hob hervor, dass nun Aufträge schneller umgesetzt werden könnten.
Dieser neue Gestaltungsspielraum umfasst zudem eine Erhöhung der Zuständigkeiten der Werkleitung. Diese hat jetzt einen finanziellen Spielraum von 25.000 Euro, doppelt so viel wie zuvor, wo nur 10.000 Euro zur Verfügung standen. Eine wesentliche Neuerung ist, dass der Werksausschuss auch Personalentscheidungen treffen kann, womit die Zuständigkeit vom Hauptausschuss auf den Werksausschuss übergegangen ist.
Aufgaben und Bildung des Werksausschusses
Nach den Vorgaben der Kommunalverfassung ist es zudem möglich, einen Werksausschuss für mehrere Eigenbetriebe einer Gemeinde zu bilden. Die Gesamtzahl der Mitglieder und die Struktur des Ausschusses wird in der Betriebssatzung festgelegt. Die Gemeindevertretung hat dabei die Kompetenz, dem Werksausschuss bestimmte Angelegenheiten zur eigenen Entscheidung zu übertragen, was eine Delegation von Aufgaben ermöglicht. Dies geschieht insbesondere gemäß § 44 der Kommunalverfassung, welcher für die Bildung und Rolle des Ausschusses relevante Vorschriften festlegt.
Die Mitglieder des Werksausschusses wählen ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus den Reihen der Gemeindevertreter. Der Ausschuss wird vom Vorsitzenden im Einvernehmen mit der Werkleitung einberufen. Diese hat das Recht, bei den Sitzungen aktiv teilzunehmen und muss auf Verlangen Stellung zu Beratungs- und Beschlussgegenständen nehmen. Beschlüsse des Werksausschusses sind dabei öffentlich zugänglich, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die dies verhindern.
Bedeutung für die Verwaltungsstruktur
Die Entscheidung des Verbandsgemeinderates trägt nicht nur zur Effizienzsteigerung bei, sondern schafft auch einen klaren Rahmen für die künftige Verwaltungspraxis. Sollte kein Werksausschuss gebildet werden, übernehmen die Aufgaben dieser Institution der Hauptausschuss. Dies könnte künftig Auswirkungen auf die Geschwindigkeit und Transparenz von Verwaltungsentscheidungen haben, insbesondere im Kontext kommunaler Eigenbetriebe.
Die neuen Regelungen ermöglichen es den kommunalen Gremien, flexibel und schnell auf Bedürfnisse zu reagieren. Mit diesen Reformen wird ein Meilenstein in der Verwaltungsstruktur der Verbandsgemeinde gesetzt, was den Bürgern letztendlich zugutekommen soll.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vom Werksausschuss geschaffene Handlungsspielraum in Verbindung mit einer aktiven und informierten Werkleitung dazu führen wird, dass der Verwaltungsalltag in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal effizienter und bürgernäher gestaltet werden kann. In diesem Sinne waren die Beschlüsse der letzten Sitzung ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um den Eigenbetrieb optimal zu gestalten.