Am 1. März 2025 fand in der Kreisverwaltung Kaiserslautern eine bedeutende Einbürgerungsfeier statt, bei der Landrat Ralf Leßmeister 31 neue Mitbürgerinnen und Mitbürger willkommen hieß. Diese Veranstaltung wurde von den Anwesenden als mehr als nur eine einfache Passübergabe beschrieben. Leßmeister ermutigte die neuen Bürger, sich aktiv in Vereinen und Institutionen zu engagieren und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Die Gründe für die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft waren vielfältig und reichten von beruflichen Ambitionen über Liebesbeziehungen bis hin zu Familiengründungen und dem Streben nach einem freieren, gerechteren Leben. Eine der neuen Bürgerinnen äußerte ihren Grund für die Einbürgerung mit den Worten: „Hier ist mein Platz“.
Vielfältige Herkunft der neuen Bürger
Die neuen Staatsbürger kamen aus 16 verschiedenen Ländern, darunter die Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina und Syrien. So unterschiedlich wie ihre Herkunft waren auch ihre Beweggründe, sich einbürgern zu lassen. Besonders bemerkenswert ist, dass 28 der 31 neuen Bürger mit der Möglichkeit der Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden, während drei Personen automatisch ihre Heimatstaatsangehörigkeit verloren.
Die Feier wurde musikalisch von der Gitarrengruppe „Die fidelen Saiten“ umrahmt. Die Veranstaltung fand an einem fröhlichen Tag statt, der von einem unerwarteten Highlight geprägt war: Eine Gruppe von Fasnachterinnen unterbrach die Zeremonie, um dem Landrat zur Altweiberfastnacht die Krawatte zu kürzen. Auch zwei Wandergesellen zeigten während der Feier Präsenz und erhielten ein Geschenk vom Landrat.
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Diese Einbürgerungsfeier findet vor dem Hintergrund einer umfassenden Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts statt, die am 27. Juni 2024 in Kraft tritt. Laut der Bundesregierung leben etwa 14% der Bevölkerung in Deutschland, also rund 12 Millionen Menschen, ohne deutschen Pass. Davon wohnen etwa 5,3 Millionen Personen seit mehr als zehn Jahren im Land.
Im Jahr 2022 beantragten 168.545 Menschen die Einbürgerung, was lediglich 3,1% der ausländischen Staatsbürger ausmacht, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Die Einbürgerungsrate in Deutschland liegt derzeit bei 1,1%, was unter dem EU-Durchschnitt von 2,0% liegt. Mit der Reform sollen nicht nur die Verfahren beschleunigt, sondern auch die Integration gefördert werden.
Zu den Neuerungen zählen die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre sowie die Möglichkeit, bei besonders guter Integration bereits nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Abschließend ermöglicht die Reform eine Mehrstaatigkeit, um Zugewanderten den Bezug zu ihrem Herkunftsland zu erleichtern.
All diese Aspekte zeigen, wie wichtig es für Deutschland ist, die Integration von Migranten zu fördern und den Prozess der Einbürgerung zugänglicher zu gestalten, während gleichzeitig klare Anforderungen an die Bewerber gestellt werden. Die Herausforderungen in Bezug auf Antisemitismus, Rassismus und die Achtung der Gleichberechtigung bleiben dabei zentrale Themen, die eine Einbürgerung ausschließen können. Dieser umfassende Reformansatz zielt darauf ab, ein integratives und gerechtes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen.