Am 2. März 2025 wird erneut das Schicksal zweier vermisster Personen in Wiesbaden thematisiert. Der 59-jährige Herr Al Zoubi wird seit dem 27. Februar vermisst. Er verließ seine Wohnung in der Innenstadt mit unbekanntem Ziel und könnte sich in einer hilflosen Lage befinden. Herr Al Zoubi ist taubstumm und kann weder lesen noch schreiben. Seinen Aufenthaltsort konnte die Wiesbadener Polizei bisher nicht ermitteln, obwohl Hinweise auf seine mögliche Präsenz im Raum Wiesbaden vorliegen.
Die Beschreibung des Vermissten lautet: Er ist 169 cm groß, hat eine kräftige Statur, kurze graue Haare und trägt einen Schnauzbart. Zuletzt war er mit einer vermutlich schwarzen Jacke, blauen Jeans und schwarz-weißen Schuhen bekleidet. Die Wiesbadener Kriminalpolizei sucht nach Zeugen und bittet um Hinweise unter der Telefonnummer (0611) 345-0 oder an jede andere Polizeidienststelle. Ad-Hoc-News berichtet, dass …
Ein weiterer Vermisster und die Suche
Parallel zu diesem Fall ist auch der 84-jährige Klaus Schepp seit dem 15. Mai 2024 vermisst. Herr Schepp verließ nachmittags seine Wohnung und wird seither vermisst. Wie bei Herrn Al Zoubi sind auch bei ihm umfangreiche Suchmaßnahmen bisher ohne Erfolg geblieben. Auch bei Klaus Schepp besteht die Möglichkeit, dass er sich in einer hilflosen Situation befindet.
Seine Beschreibung hat folgende Merkmale: Er ist 1,65 m groß, hat eine schlanke Statur und graue kurze Haare. Zuletzt trug er eine blaue Jeans, ein graues Sweatshirt mit Hundeaufdruck sowie eine beigefarbene Weste. Herr Schepp ist Brillenträger, und auch für ihn bittet die Wiesbadener Polizei um Hinweise unter der Telefonnummer 0611/345-0 oder an eine andere Polizeidienststelle. Die Polizei Hessen informiert …
Allgemeine Informationen zu vermissten Personen
Die Thematik des Vermisstenstatus wird im deutschen Recht umfassend behandelt. Eine Person gilt als vermisst, wenn sie unerklärlich abwesend ist und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen wird. Erwachsende haben grundsätzlich das Recht, ihren Aufenthaltsort ohne Mitteilung zu wählen, solange keine Gefährdung besteht. Dies ist jedoch bei vermissten Minderjährigen nicht der Fall, da hier von einer grundsätzlich bestehenden Gefährdung ausgegangen wird.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Aufgabe, Fahndungen nach vermissten Personen durchzuführen und hilflose Personen zu unterstützen. Aktuell sind rund 9.420 Vermisstenfälle in Deutschland registriert. Es werden täglich zwischen 200 und 300 neue Fahndungen erfasst, wobei etwa 50 % der Fälle innerhalb der ersten Woche aufgeklärt werden. Im Jahr 2024 wurden rund 18.100 Kinder als vermisst gemeldet, von denen 96,7 % bis zum Jahresende gefunden wurden. Das BKA informiert über vermisste Personen …