Die Pflegeberatung des Märkischen Kreises bietet am Mittwoch, den 05. März 2025, im Evangelischen Gemeindehaus in Nachrodt-Wiblingwerde eine wichtige Sprechstunde für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige an. Diese Beratung, die von Angela Lindenberg geleitet wird, findet von 10 bis 12 Uhr statt und erfordert eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 02352/966-7123. Alternativ können Interessierte die Pflegeberatung auch unter der Nummer 02352/966-7777 telefonisch erreichen oder per E-Mail an pflegeberatung@maerkischer-kreis.de Kontakt aufnehmen.
Die Pflegeberatung bietet ein breites Spektrum an Unterstützungsangeboten und ist dabei kostenlos sowie unabhängig. Die Themen reichen von Antragsstellungen und Verfahren zur Begutachtung des Pflegegrades über Widerspruchsverfahren bis hin zu Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung und sozialhilferechtliche Angebote. Auch der Zugang zu seniorengerechten und barrierefreien Wohnraumanpassungen sowie Hilfsmittel wird behandelt. Besonders wichtig ist der Kontakt zu Pflegeberatern, der je nach Stadt variieren kann, um individuelle Fragen zu klären. Für Nachrodt-Wiblingwerde ist Frau Lindenberg der Ansprechpartner.
Vielfältige Beratungsformate
Die Pflegeberatung steht in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung: telefonisch, persönlich oder im Rahmen von Hausbesuchen. Zudem wird mittlerweile auch eine Videoberatung angeboten, was die Zugänglichkeit der Angebote erheblich verbessert. Laut Informationen des Märkischen Kreises kooperieren die Berater mit den Städten Iserlohn und Lüdenscheid und sind somit gut vernetzt.
Eine besondere Bedeutung kommt der Barrierefreiheit zu, die für viele pflegebedürftige Menschen entscheidend ist. Barrierefreies Wohnen ermöglicht nicht nur eine höhere Selbstständigkeit, sondern entlastet zudem pflegende Angehörige, da Pflegebedürftige in bestimmten Situationen weniger Unterstützung benötigen. Baurechtliche Bestimmungen und technische Normen, wie die DIN-Norm 18040-2, stehen hier zur Verfügung und definieren die notwendigen Kriterien für barrierefreies Bauen.
Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen gibt es sogar einen Rechtsanspruch gemäß § 554 BGB, wenn diese für barrierefreies Wohnen erforderlich sind. In der Regel müssen Vermieter Genehmigungen nur in Ausnahmefällen ablehnen, wie zum Beispiel bei Sicherheitsbedenken. Unter den vielen verfügbaren Optionen können Rampen eine wichtige Lösung darstellen. Die geforderten maximalen Steigungen von 10 Prozent bieten nicht nur Sicherheit, sondern tragen auch zur Funktionalität bei.
Unterstützung und weitere Informationen
Die Pflegeberatung bietet nicht nur direkte Unterstützung bei baulichen Maßnahmen, sondern kann auch Fragen zur finanziellen Unterstützung klären, was für viele Betroffene von großer Bedeutung ist. Für weitere Informationen, etwa über die Hotline des Pflege-Info-Telefons, die zu bestimmten Zeiten erreichbar ist, oder die Homepage des Märkischen Kreises, auf der alle Details sowie Ansprechpartner zu finden sind, können Interessierte die Webseite des Märkischen Kreises besuchen.
Zusätzlich bieten die Pflegeberater einen Podcast an, der auf Plattformen wie podcast.de, DEEZER und Apple Podcasts verfügbar ist. Dies ermöglicht einen einfachen Zugang zu wertvollen Informationen und Ratschlägen rund um die Pflege.
Für Presseanfragen steht Jasmin Getzlaff zur Verfügung, die unter der Telefonnummer 02351 966 6193 erreichbar ist, ebenso wie die Kontaktdaten der Öffentlichkeitsarbeit unter pressestelle@maerkischer-kreis.de.