Heute, am 6. März 2025, bereitet sich der Bundestag auf zwei Sondersitzungen am 13. und 18. März vor. Diese speziellen Sitzungen wurden von einem Drittel der Abgeordneten, konkret den Fraktionen der Union und der SPD, angestoßen. Ohne eine Abstimmung im Ältestenrat einzuholen, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits zu diesen Sondersitzungen eingeladen. Laut Artikel 39 des Grundgesetzes können solche Sitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
Der Hintergrund dieser Sondersitzungen sind die Bestrebungen von Union und SPD, die Schuldenbremse zu reformieren sowie ein sonderliches Vermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Verteidigung einzuführen. Diese Änderungen am Grundgesetz erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Der neue Bundestag, der aus den jüngsten Wahlen hervorgegangen ist, bietet allerdings keine solche Mehrheit, was auf die Zugewinne der AfD und der Linken zurückzuführen ist. Damit bleibt der alte Bundestag bis zur Konstituierung des neuen Parlaments arbeitsfähig.
Sonderfragen und rechtliche Herausforderungen
Die AfD hat bereits angekündigt, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, um gegen die Entscheidungen des alten Bundestags vorzugehen. Sie begründet dies damit, dass der neue Bundestag mit seinen anderen Mehrheiten nicht legitim tätig werden könne. Parallel dazu kritisiert BSW-Chefin Sahra Wagenknecht die Pläne als „größten Wählerbetrug“ der beiden großen Parteien. Um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen, wären Union und SPD auf Stimmen der Grünen oder der FDP angewiesen, wobei die FDP bereits signalisiert hat, bereit für Gespräche bezüglich der Verteidigungsausgaben zu sein, jedoch gleichzeitig den speziellen Infrastrukturtopf ablehnt. Die Grünen zeigen sich verärgert über den Umgang der Union, insbesondere durch die CSU.
SPD-Chef Lars Klingbeil hat klar abzulehnen, dass faktische Grenzschließungen zur Option gemacht werden. Unterdessen plant Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz, das Innenministerium anzuweisen, alle illegalen Einreisen zurückzuweisen. In vielen dieser Gespräche mit den Grünen und der FDP wird die Notwendigkeit von Verfassungsänderungen auch hinsichtlich der Schuldenbremse und des Sondervermögens für die Wehrhaftigkeit deutlich.
Finanzielle Herausforderungen und die Rolle der AfD und Linken
Die neue Bundesregierung steht vor ernsthaften finanziellen Herausforderungen, die eine Lockerung der Schuldenbremse notwendig machen könnten. Reformen in diesem Bereich, sowie die Wahl von Verfassungsrichtern, erfordern künftig die Stimmen der AfD oder der Linken. Diese beiden Parteien haben im neuen Bundestag gemeinsam 216 Sitze erlangt, was mehr als ein Drittel der Abgeordneten ausmacht und somit eine Sperrminorität bedeutet. Änderungen des Grundgesetzes, die eine Zwei-Drittelmehrheit verlangen, sind unter diesen Bedingungen nur mit Zustimmung dieser beiden Parteien möglich.
Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst, der eine Koalition oder Zusammenarbeit mit AfD und Linken ausschließt. Friedrich Merz, der Parteichef der CDU, hat Probleme bei Verfassungsänderungen in Sicht, räumt jedoch möglichen Reformansätzen mit dem alten Bundestag eine Chance ein. Tagesschau berichtete zudem, dass es zur Ernennung eines neuen Richters am Bundesverfassungsgericht gekommen ist. Der umstrittene Kandidat Robert Seegmüller steht hier im Fokus, da die Abstimmung im Bundestag dazu aktuell noch aussteht.
Die Komplexität der anstehenden Reformen wird durch den vakanteren Posten von Richter Josef Christ, der kommissarisch sein Amt führt, verstärkt. Renate Künast von den Grünen hat das Bundesverfassungsgericht bereits um Personalvorschläge gebeten, um die Gesetzeslücke zu schließen, sollte keine Wahl zustande kommen. Radio Euskirchen analysiert, dass das aktuelle politische Klima und die bevorstehenden Entscheidungen im Bundestag das Land vor große Herausforderungen stellen könnten.