Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ruft die Bürger auf, während der Brut- und Setzzeit besondere Rücksicht auf den Tiernachwuchs zu nehmen. Diese Phase, die von März bis September dauert, ist für viele Wildtiere entscheidend, da Vögel mit der Balz und dem Nestbau beginnen und beispielsweise Hasen und Rehe ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Das Risiko, brütende Vögel und junge Wildtiere zu stören, ist gerade in dieser Zeit besonders hoch, weshalb es wichtig ist, nur offizielle Wege in Wald und Feld zu nutzen. Dies gilt sowohl für Spaziergänger als auch für Hundebesitzer, die angehalten werden, ihre Tiere während dieser Zeit an die Leine zu nehmen, um Störungen zu vermeiden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Rückgang der Brutmöglichkeiten für bestimmte Tierarten wie Kiebitz, Fasane und Rebhühner besorgniserregend ist. Ein Betreten von Wiesen, Äckern oder Feldern sollte vermieden werden, um die Lebensräume und Nistplätze der Tiere zu schützen. Offizielle Hinweise fordern auch dazu auf, Hecken und Sträucher von den ersten Märztagen bis Ende September nicht abzuschneiden, um keine potenziellen Nistplätze zu gefährden. Pflegeschnitte sind erst nach Juni vorsichtig und unter Berücksichtigung der brütenden Vögel zu gestalten. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Schneiden von Gehölzen in diesem Zeitraum verboten, es sei denn, es handelt sich um schonende Form- und Pflegeschnitte.
Empfindlichkeit der Wildtiere
Wildtiere sind in der Brut- und Setzzeit besonders empfindlich und können auf vermeintlich harmlose Störungen stark reagieren. Junge Feldhasen, Rehkitze und bodenbrütende Vögel sind besonders anfällig für menschliche Einflüsse, die in ihren Lebensräumen wie Feldern, Wiesen und Wäldern auftreten. Der BUND empfiehlt, dass Hundebesitzer ihre Tiere anleinen, vor allem in Naturschutzgebieten, wo strikte Regeln gelten. Dies ist nicht nur eine Maßnahme zum Schutz der Tiere, sondern kann auch hohe Bußgelder bei Missachtung der Leinenpflicht zur Folge haben.
In Hessen gibt es zwar keine allgemeine Leinenpflicht, doch können Kommunen individuelle Regelungen festlegen. Die Stadt Darmstadt bittet Hundebesitzer, ihre Hunde bis zum 15. Juli außerhalb geschlossener Ortslagen, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten, angeleint zu halten. Auch bei Gartenarbeiten ist Rücksicht darauf zu nehmen, dass brütende Vögel und deren Jungtiere in der Umgebung sein könnten, weshalb Heckenschnitte lieber nach der Hauptbrutzeit im August erfolgen sollten.
Zusammenfassend ist es von großer Bedeutung, die Natur und die dort lebenden Tiere zu respektieren und zu schützen. Mit einfachen Maßnahmen, wie das Halten der Hunde an der Leine und das Vermeiden von Hecken- und Sträucherschnitten während der Brut- und Setzzeit, kann jeder Einzelne dazu beitragen, die Tierwelt in der Region zu bewahren.