Am Dienstag, den 18. März 2025, veranstaltet der Kreis Borken einen kostenlosen Online-Vortrag über die Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser informative Event wird von Gudula Decking, der Koordinatorin der Pflegeberatung des Kreises Borken, geleitet und bietet eine wertvolle Gelegenheit, sich über die verschiedenen Aspekte der Pflegeversicherung zu informieren. Der Vortrag findet von 19 bis 20 Uhr über die Plattform Zoom statt und eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte können dem Vortrag über den folgenden Link beitreten: www.kreis-borken.de/pflege-vortrag. Die Meeting-ID lautet 923 7674 0948, und der Kenncode zur Teilnahme ist rV9Hb2. Für weitere Informationen rund um das Thema Pflege steht die Webseite www.pflege-kreis-borken.de zur Verfügung. Pressekontakt für Rückfragen ist Leonie Dreier, telefonisch erreichbar unter 02861 / 681-2427.
Vielfältige Angebote der Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen eine breite Palette an Unterstützungsangeboten, die sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige entlasten sollen. Pflegeeinrichtungen lassen sich dabei in unterschiedliche Kategorien unterteilen, wie beispielsweise ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, Pflege-Wohngemeinschaften, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Der Überblick über diese Einrichtungen ist besonders wichtig, da sie das Ziel verfolgen, Pflegebedürftige in ihrem Alltag zu unterstützen. Mit der Einführung der drei Pflegestärkungsgesetze in der letzten Legislaturperiode kam es zu einer erheblichen Ausweitung und Flexibilisierung der Leistungen. Zudem wurden die meisten Leistungsbeträge deutlich erhöht.
Konsequenzen der Reformen
Ein wesentlicher Bestandteil der Reformen ist der Entlastungsbetrag, der von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden kann. Auch Tages- und Nachtpflegeleistungen können nun zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen genutzt werden. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige die für sie notwendige Unterstützung erhalten, ohne dass finanzielle Hürden im Weg stehen.
Des Weiteren ermöglichen Kurzzeit- und Verhinderungspflegeleistungen eine flexible Handhabung, die es den Angehörigen erlaubt, notwendige Pausen zu nehmen, ohne die kontinuierliche Pflege zu gefährden. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf seiner Webseite detaillierte Informationen zu diesen Themen an, um sowohl Pflegebedürftigen als auch deren Angehörigen eine Orientierung zu geben – Bundesgesundheitsministerium.