Am 13. März 2025 beginnt vor dem Landgericht Trier ein aufsehenerregendes Verfahren, bei dem eine Familie aus Monzelfeld im Hunsrück gegen den Impfstoffhersteller Biontech klagt. Der Fall basiere auf der Behauptung, dass die Schlaganfälle des 47-jährigen Familienvaters durch die Corona-Impfung verursacht wurden. Die Klage wurde initiiert, nachdem der Kläger durch die Schlaganfälle zu einem Pflegefall wurde.
Die Schlaganfälle traten jeweils am 15. und 28. Mai 2021 auf, nachdem der Mann am 7. Mai 2021 geimpft worden war. Biontech-Anwälte betonen indessen, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den Schlaganfällen des Klägers bestehe. Es ist erwähnenswert, dass der Kläger bereits 2014 und 2020 Schlaganfälle erlitten hatte und zudem Vorerkrankungen sowie Risikofaktoren für Herz- und Gefäßerkrankungen vorliegen.
Klageansprüche und Rechtslage
Das Gericht wird zunächst prüfen, ob das Verfahren fortgesetzt oder abgewiesen wird. Ein Gütetermin sowie die Hauptverhandlung sollen am selben Tag stattfinden, falls keine Einigung erzielt wird. Ziel des Verfahrens ist es auch, eventuell einen Gutachter zu beauftragen, um die bestehenden Fragen zur Kausalität zu klären. Diese Schritte sind notwendig, da in Deutschland bereits hunderte Klagen gegen Hersteller wie Biontech/Pfizer, Astrazeneca, Johnson & Johnson und Moderna anhängig sind, die sich auf mutmaßliche Impfschäden beziehen.
Der Münchener Rechtsprofessor Anatol Dutta äußerte sich zur Erfolgschancen der Kläger und stuft diese als begrenzt ein. Nach geltendem Arzneimittelrecht sind in der Regel nur gravierende gesundheitliche Langzeitschäden erfasst, während übliche Impfschäden nicht unter die arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung fallen. Die Kläger müssen demnach nachweisen, dass der Impfstoff tatsächlich den Schaden verursacht hat.
Haftung der Hersteller und staatliche Unterstützung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass die Hersteller nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften. Auch die ehemalige Bundesregierung hatte im Mai 2020 durch eine Verordnung die Haftung der Hersteller für Covid-Impfstoffe weitgehend ausgeschlossen. Die Vereinbarungen der EU aus dem Jahr 2021 regeln, dass Mitgliedstaaten für mögliche Entschädigungsansprüche aufkommen müssen. Somit könnten Anleger, die im Fall einer gewonnen Klage von Biontech Schadensersatz erhalten, auch darauf hoffen, dass der Hersteller sich die Kosten zurückholt.
Aktuelle Daten zeigen, dass bis jetzt 7.693 Anträge auf Leistungen bei Versorgungsämtern eingereicht wurden, von denen lediglich 317 Fälle als Impfschäden anerkannt wurden. Zwei Drittel der Anträge wurden abgelehnt, was verdeutlicht, wie schwer es für Betroffene ist, einen anerkannten Impfschaden zu erwirken. Im Fall einer Klage können Kläger neben den Arztkosten und Verdienstausfall auch Schmerzensgeld von Biontech verlangen.
Im Vordergrund des Verfahrens steht nicht nur der individuelle Anspruch der Kläger, sondern auch eine grundlegende Frage der Haftung und Verantwortung in der laufenden Diskussion um Covid-19-Impfungen und deren Nebenwirkungen.