Im vergangenen Jahr standen die Kontrollen im Rahmen des Verbraucherschutzes im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises im Fokus. Insbesondere beschäftigten sich die Behörden intensiver mit der Überwachung von Lebensmittelverteilern und der Bekämpfung von Schädlingsbefall in Supermärkten. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2025 machte der Rhein-Sieg-Kreis auf diese wichtigen Themen aufmerksam. Die Überprüfungen sind Teil der umfassenden Bemühungen, die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Verbraucher geschützt sind.
Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt die nachhaltige Praxis des Verteilens von Lebensmitteln, die nicht verkauft werden, aber noch genießbar sind. Dies beinhaltet oft Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreicht ist. Betreiber solcher Verteilstellen sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind. Die Hygienebedingungen und die Einhaltung der Kühlkette spielen hierbei eine zentrale Rolle. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt sieben Schwerpunktkontrollen bei registrierten Lebensmittelverteilern durchgeführt, wobei in fünf Fällen geringfügige Mängel beanstandet wurden.
Schädlingsbekämpfung in Supermärkten
Ein weiteres zentrales Thema sind die vermehrten Meldungen über Schädlingsbefall in Supermärkten. In der Öffentlichkeit und insbesondere in sozialen Netzwerken wurde die Thematik stark diskutiert. Die offiziellen Überprüfungen des Veterinäramtes zeigten, dass sowohl Schaben als auch Mäuse in mehreren Betrieben festgestellt wurden. Insgesamt wurden 100 Supermärkte und Lebensmitteldiscounter kontrolliert. Bei neun dieser Kontrollen wurde ein Befall mit Mäusen bestätigt, während in einem weiteren Fall Schaben und in 23 Betrieben Fluginsekten, wie zum Beispiel Motten, festgestellt wurden.
83 der kontrollierten Unternehmen hielten jedoch strikte Standards ein, indem sie regelmäßige Schädlingskontrollen durchführten. 88 dieser Betriebe arbeiteten mit externen Schädlingsbekämpfern zusammen. Bei aufgetretenem Befall erhielten die Betreiber Belehrungen und es wurde eine Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. In einigen Fällen wurden sogar Bußgeldverfahren eingeleitet.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Kontrollen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland sind weitreichend und an europäische Normen angepasst. In der EU ist das Lebensmittelrecht in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der darauf basierenden Kontrollverordnung (EU) 2017/625 geregelt. Diese Verordnungen zielen darauf ab, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Hierzu sind regelmäßige risikobasierte Kontrollen durch die zuständigen Behörden der Länder notwendig.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden arbeiten eng mit ausgebildeten Kontrolleuren, Lebensmittelchemikern und Veterinären zusammen, um die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten. Verbraucher können Mängel in der Hygiene oder falsche Auszeichnungen direkt bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Die Voraussetzungen und Verfahren der amtlichen Kontrolle werden in Deutschland durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV RÜb) konkretisiert. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die strengen Richtlinien der EU einzuhalten und die Gesundheit der Verbraucher nachhaltig zu sichern.
Für die Verbraucher im Rhein-Sieg-Kreis bleibt es wichtig, über die Kontrollen und die Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit informiert zu werden, um Vertrauen in die Qualität der angebotenen Produkte zu gewährleisten.