Am heutigen Tag, dem 17. März 2025, werden in der Region Trier sowie in angrenzenden Gebieten wie Luxemburg und Saarland verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Wie lokalo.de berichtet, sind mehrere Standorte für die Messungen festgelegt worden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Geschwindigkeitsmessungen sind an verschiedenen Stellen geplant. In der Region Trier konzentrieren sich die Blitzer auf folgende Straßen:
- L5, Giesdorf
- B50, Longkamp
- L151, Waldrach
- B49, Wittlich
- A60, Prüm
Zusätzlich sind heute Morgen Kontrolleinheiten in:
- Luxembourg, rue Jean-Pierre Huberty
- Wincrange, Haaptstrooss
Am Mittag sind weitere Messungen in:
- Fingig, rue Nicolas Margue
- Junglinster, rue de Luxembourg
Kontrollen im Saarland
Im Saarland sind Geschwindigkeitsmessungen ebenfalls angesetzt. Hier werden die Blitzer an folgenden Punkten platziert:
- B 41, zwischen Neunkirchen und St. Wendel
- BAB 8, zwischen AK Neunkirchen und AK Saarbrücken
- B 269, neu zwischen Landesgrenze Frankreich und Ensdorf
Das Ordnungsamt Trier sowie die Polizeistationen weisen darauf hin, dass auch an weiteren Stellen mit Kontrollen gerechnet werden muss. Fahrer sollten sich daher bewusst sein, dass das Risiko, erwischt zu werden, hoch ist.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind gestaffelt. Innerorts gelten folgende Regelungen:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
bis 10 km/h | 58,50 € | 0 |
11 – 15 km/h | 78,50 € | 0 |
16 – 20 km/h | 98,50 € | 0 |
21 – 25 km/h | 143,50 € | 1 |
26 – 30 km/h | 208,50 € | 1 (1 Monat Fahrverbot) |
31 – 40 km/h | 288,50 € | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
41 – 50 km/h | 428,50 € | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
51 – 60 km/h | 591,50 € | 2 (2 Monate Fahrverbot) |
61 – 70 km/h | 738,50 € | 2 (3 Monate Fahrverbot) |
über 70 km/h | 843,50 € | 2 (3 Monate Fahrverbot) |
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften fallen andere Bußgelder an, die ebenfalls ins Gewicht fallen:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
bis 10 km/h | 48,50 € | 0 |
11 – 15 km/h | 68,50 € | 0 |
16 – 20 km/h | 88,50 € | 0 |
21 – 25 km/h | 128,50 € | 1 |
26 – 30 km/h | 178,50 € | 1 (1 Monat Fahrverbot) |
31 – 40 km/h | 228,50 € | 1 (1 Monat Fahrverbot) |
41 – 50 km/h | 348,50 € | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
51 – 60 km/h | 508,50 € | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
61 – 70 km/h | 633,50 € | 2 (2 Monate Fahrverbot) |
über 70 km/h | 738,50 € | 2 (3 Monate Fahrverbot) |
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Kfz-Halter in der Regel einen Bußgeldbescheid per Post. Die Zustellung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und dauert meist zwischen 2 und 3 Wochen, kann aber auch bis zu 6 Monate betragen.
Rechtslage und Möglichkeiten der Einsicht
Zusätzlich zu den Bußgeldern gilt es zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Betroffenen ein Einsichtsrecht in die Messdaten haben. Dies wird als wichtig für die Verkehrssicherheit erachtet. Der ADAC hebt hervor, dass die Messungen fair, korrekt und nachprüfbar sein müssen. Betroffene können Messungen auf Antrag überprüfen lassen, allerdings nur, wenn es Anhaltspunkte für fehlerhafte Messungen gibt. Bei offenen Bußgeldverfahren wird häufig anwaltlicher Rat empfohlen, um rechtliche Schritte einzuleiten oder die Überprüfung der Messdaten anzufordern.
Die Analyse von Messfehlern kann aufwendig sein und erfordert in vielen Fällen die Beauftragung von Sachverständigen. Die Kosten für Gutachten können hoch ausfallen, weshalb eine Verkehrsrechtsschutzversicherung in solchen Fällen ratsam ist.
Die Bedeutung von Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitskontrollen in der Region ist unbestreitbar und wird von verschiedenen Institutionen wie dem ADAC unterstützt, der weiterhin Checklisten für verschiedene Geschwindigkeitsmessverfahren anbietet. Fehlerquellen müssen auch hier betrachtet werden, da sie je nach Messverfahren unterschiedlich ausfallen können.