Am 17. März 2025, wurde bekannt gegeben, dass die 14-jährige Anzhela Stratulat aus Lahnau, die seit dem 15. März 2025 vermisst war, wohlbehalten zu ihrer Wohnanschrift zurückgekehrt ist. Diese Nachricht löste die seit Samstag, dem 15. März, bestehende Öffentlichkeitsfahndung aus. Laut news.de wurde die Aktualisierung am 17. März 2025 um 00:03 Uhr durch das Polizeipräsidium Mittelhessen übermittelt. Die Rückkehr Anzhelas hat viele Angehörige und Freunde erleichtert.
In einem anderen Vermisstenfall aus der Region Wetzlar konnte ein 80-jähriger Mann, der seit dem 1. März 2025 vermisst war, von den Einsatzkräften angetroffen werden. Auch hier wurde die Öffentlichkeitsfahndung zurückgenommen. Wie presseportal.de berichtete, wird darum gebeten, das Foto des ehemals Vermissten von Onlineportalen zu entfernen. Dies zeigt, dass die Polizei in der Lage ist, vermisste Personen schnell zu finden und somit potenzielle Gefahren zu minimieren.
Die Rolle der Polizei bei Vermisstenfällen
Das Bundeskriminalamt (BKA) spielt eine zentrale Rolle in der Bearbeitung von Vermisstenfällen in Deutschland. Seit seiner Gründung 1951 kümmert sich die „Vermisstenstelle“ des BKA um die Fahndung nach vermissten Personen sowie die Identifizierung unbekannter Leichen. Sie unterstützt auch hilflose Personen und leitet groß angelegte Suchmaßnahmen ein, sobald eine akute Gefahr festgestellt wird. Laut bka.de gilt eine Person als vermisst, wenn sie unerklärlich abwesend ist und eine Gefahr für Leib oder Leben vermutet wird.
Bei, unter anderem, Freigabe von Meldungen durch die Polizei ist der Schutz vermisster Minderjähriger besonders wichtig. Grundsätzlich wird bei vermissten Minderjährigen von einer Gefahr ausgegangen. Wenn es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt, liegt die Aufklärungsquote bei etwa 79 %. Im Jahr 2024 wurden etwa 4.300 solcher Fälle registriert, wobei die häufigsten Herkunftsländer Syrien, Afghanistan, Marokko und Algerien sind. Es zeigen sich also signifikante Herausforderungen, die die Polizei bewältigen muss, um die Sicherheit dieser vulnerablen Gruppe zu gewährleisten.
- Rund 18.100 Kinder waren im Jahr 2024 vermisst, von denen 96,7 % bis Jahresende wieder aufgeklärt wurden.
- Die Polizei konnte Ende 2025 bei täglich 200 bis 300 neuen Fällen helfen, bei denen 50 % der Meldungen innerhalb der ersten Woche geklärt werden.
Zusammenfassend ist es von größter Bedeutung, dass die Öffentlichkeit weiterhin ein Auge auf mögliche Vermisstenfälle hat und Informationen schnell weiterträgt. Die kürzlich zurückgenommenen Öffentlichkeitsfahndungen für Anzhela Stratulat und den 80-jährigen Mann aus Wetzlar zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Öffentlichkeit entscheidend für die Sicherheit aller ist.
Für Rückfragen zu weiteren Vermisstenmeldungen steht das Polizeipräsidium Mittelhessen unter der folgenden Adresse zur Verfügung:
Führungs- und Lagedienst, Ferniestraße 8, 35394 Gießen.
Telefon: 0641/7006-3381.
E-Mail: ful.ppmh@polizei.hessen.de.