Am Dienstag, den 17. März 2025, steht der Bundestag vor einer entscheidenden Abstimmung über ein milliardenschweres Finanzpaket, das von Union, SPD und Grünen ausgehandelt wurde. Eigenen Angaben zufolge haben die Koalitionsparteien bereits eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag sicher. Für die bevorstehende Abstimmung verlangen allerdings auch mehrere Abgeordnete, das Vorhaben durch Eilanträge im Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Diese Anträge betreffen die Ausgestaltung und Verabschiedung des umfassenden Gesetzes, das voraussichtlich am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung gelangt.
Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar hat zudem einen Einspruch in Karlsruhe eingelegt und fordert eine Verschiebung der Abstimmung. Auch drei FDP-Abgeordnete haben angekündigt, einen Eilantrag zu stellen, da sie die Beratungszeit für das Schuldenpaket als nicht ausreichend erachten. Der FDP-Finanzexperte Florian Toncar kritisierte, dass viele grundlegende Fragen zur Finanzierung des Pakets offenblieben und erst kurz vor der Abstimmung gravierende Änderungen eingeführt wurden. Dies führe zu der Befürchtung, dass die parlamentarische Beratungen zur Formsache verkommen.
Geplante Änderungen und Herausforderungen
Das Finanzpaket umfasst weitreichende Änderungen im Grundgesetz, die insbesondere Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit ansprechen. Geplant ist, dass diese Ausgaben bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, das etwa 44 Milliarden Euro entspricht, unter die Schuldenbremse fallen können. Darüber hinausgehende Ausgaben sollen durch Kredite finanziert werden. Als Teil des Pakets wird ein neues Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro eingeführt, das dazu dienen soll, zusätzliche Investitionen, insbesondere in Klimaneutralität, zu ermöglichen. Unter anderem fließen 100 Milliarden Euro aus diesem Sondertopf in den Klima- und Transformationsfonds. Eine wichtige Neuerung ist auch die Formulierung zur „Klimaneutralität bis 2045“, die ins Grundgesetz aufgenommen werden soll.
Die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Der CDU-Chef Friedrich Merz äußerte bereits, dass trotz des neuen Finanzpakets schwierige Verhandlungen über Haushaltsfragen mit der SPD bevorstehen. Mario Czaja, ehemaliger CDU-Generalsekretär, hat angekündigt, dem Finanzpaket nicht zuzustimmen. Im Bundesrat sind 46 von 69 Stimmen nötig, um die Grundgesetzänderungen zu beschließen. Union, SPD und Grüne haben gemeinsam 41 Stimmen gesichert, während die Freien Wähler in Bayern skeptisch sind. Ministerpräsident Markus Söder hat jedoch eine Zustimmung aus Bayern in Aussicht gestellt, nachdem er sich mit dem Koalitionsausschuss von CSU und Freien Wählern getroffen hat.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit bereits mehrere Eilanträge, die das Finanzpaket betreffen, abgelehnt. Unter den noch anhängigen Verfahren sind drei Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden, darunter eine von der Linken, die das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Diese rechtlichen Ungewissheiten und die enge Frist, in der die Verhandlungen ablaufen, werfen zusätzliche Fragen auf. Der Haushaltsausschuss des Bundestags wird sich am Sonntag mit den Grundgesetzänderungen befassen und eine Beschlussempfehlung für die Sitzung im Bundestag abgeben.
Für die Parteien bleibt die Zeit knapp. Ziel ist eine Regierungsbildung bis spätestens Ostern, wobei 16 Arbeitsgruppen an einem Vertrag für eine schwarz-rote Regierung arbeiten. In diesem kontextuellen Rahmen wird die Bedeutung des bevorstehenden Finanzpakets zur Schaffung von Planungssicherheit und Klarheit nicht nur für die neue Koalition, sondern auch für die gesamte politische Landschaft Deutschlands umso deutlicher.