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Dienstag, 18. März 2025

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Prozess um versuchten Totschlag: Mann sticht in Cocktailbar zu!

Ein 38-jähriger Zweibrücker steht seit Montag, dem 17. März 2025, vor dem Schwurgericht Zweibrücken. Der Prozess dreht sich um einen Vorfall, der sich am 15. September 2024 gegen 4 Uhr vor der Cocktailbar Reyna in der Maxstraße ereignete. Der Angeklagte wird beschuldigt, im Rahmen eines Streits einem anderen Mann mit einem Glas ins Gesicht schlagen zu wollen, was jedoch misslang. In der Folge kam es zu einem Gerangel, bei dem der Angeklagte verletzt wurde.

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Der Hauptvorwurf ist der versuchte Totschlag eines 28-Jährigen, der zur Deeskalation des Konflikts eingeschritten war. Der Angeklagte stach ihm mit einem Klappmesser in die linke Brustseite, was zu einer vier Zentimeter breiten und zehn Zentimeter langen Stichwunde führte. Glücklicherweise waren die Verletzungen nicht lebensgefährlich. Staatsanwalt Rouven Balzer erklärte, dass die körperliche Konstitution des Opfers entscheidend für den Ausgang sein könnte.

Prozessverlauf und Verteidigungsstrategie

Der Angeklagte äußerte sich im ersten Verhandlungstag nicht zur Anklage. Verteidiger Daniel Schmitz regte ein Rechtsgespräch an, in dem Themen wie ein strafbefreiender Rücktritt und ein Täter-Opfer-Ausgleich zur Sprache kamen. Die Verteidigerin Anna Maria Kalmes vertrat diePosition des Angeklagten: Dieser habe sich in Notwehr gewehrt, da er von zwei Männern angegriffen worden sei.

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Das mutmaßliche Opfer schilderte jedoch, dass er den Streit schlichten wollte, nachdem sein Cousin geschubst wurde. In diesem Moment wurde er dann bereits beim Schlichten von dem Angeklagten mit einem Messer in die Brust gestochen. Nach dem Vorfall klagte er über starke Schmerzen und musste ins Nardini-Krankenhaus in Zweibrücken gebracht werden. Fünf Tage später wurde er entlassen, war aber mehr als zwei Monate krankgeschrieben.

Rechtliche Einordnung und Hintergründe

Der rechtliche Rahmen für den Vorwurf des versuchten Totschlags ist entscheidend. Mord und Totschlag sind Kapitaldelikte, die die vorsätzliche Tötung einer Person betreffen. Wenn der Tötungserfolg nicht eintritt, wird der Täter wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags angeklagt. Letzteres setzt voraus, dass der Angeklagte den Tod einer Person absichtlich herbeiführen wollte, was er in diesem Fall anscheinend auch unternahm. Die Strafe für versuchten Totschlag reicht von mindestens zwei Jahren bis zu maximal elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.

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Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt, und die Jury wird sich mit den unterschiedlichen Versionen des Geschehens auseinandersetzen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie die körperliche Konstitution des Opfers in das Gesamtbild des Eindringens des Angeklagten in das Geschehen mit einfließen wird.

In einem größeren Kontext wird dieser Fall auch durch die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik unterstrichen. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der erfassten Gewaltkriminalität auf den höchsten Stand seit 2007, mit einem Anstieg von 8,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese statistischen Erhebungen zeigen, dass Fälle wie der vorliegende nicht isoliert sind, sondern in ein besorgniserregendes Muster von Gewalt und Straftaten eingeordnet werden können. Laut der PKS gab es im Jahr 2023 insgesamt 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/pirmasens_artikel,-prozessauftakt-zwei-versionen-der-messerstecherei-an-der-reyna-bar-_arid,5754621.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/versuchter_totschlag

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