Am heutigen Tag, dem 18.03.2025, führt der Blitzer-Service in der Region Trier, Luxemburg und im Saarland Kontrollen durch. An mehreren Standorten werden Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen, darunter die Bundesstraßen B52 in Hermeskeil und B51 in Konz sowie die Autobahn A602 in Trier. Auch auf der K47 in Niederbettingen und der A602 in Kenn sind blitzerbereit. Morgens wird in Gosseldange an der rue de Mersch kontrolliert, während mittags die rue Weiler-la-Tour in Hassel und die rue Michelshof in Scheidgen ins Visier genommen werden.
Zusätzlich wird im Saarland eine Präsenz von Blitzern auf der BAB 623 zwischen den Anschlussstellen Saarbrücken-Herrensohr und Friedrichsthal sowie auf der L 266 zwischen Göttelborn und Humes und in Wadern auf der L 151 signalisiert. Das Ordnungsamt Trier sowie die Polizeistationen machen auf mögliche Kontrollen an weiteren Stellen aufmerksam, sodass Verkehrsteilnehmer auf der Hut sein sollten.
Rechtsgrundlagen und Bußgelder
Die Blitzer sind technische Anlagen, die zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr eingesetzt werden. Diese Geräte, sowohl stationär als auch mobil, erfassen automatisch Fotos oder Beweisvideos bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Stationäre Blitzer sind fest installiert, während mobile Geräte flexibler eingesetzt werden können. Zu den Hauptarten gehören Starenkästen, die mit Radarstrahlen arbeiten, und Section-Control-Anlagen, die die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine Strecke messen. Mobile Blitzgeräte verwenden unter anderem Lasermessgeräte und videobasierte Messsysteme.
Das Bußgeldsystem folgt einem klaren Katalog, nach dem Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet werden. So gelten innerorts folgende Bußgelder und Punktetransaktionen:
Geschwindigkeit (km/h über dem Limit) | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
bis 10 | 58,50 | 0 |
11 – 15 | 78,50 | 0 |
16 – 20 | 98,50 | 0 |
21 – 25 | 143,50 | 1 |
26 – 30 | 208,50 | 1 (1 Monat Fahrverbot) |
31 – 40 | 288,50 | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
41 – 50 | 428,50 | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
51 – 60 | 591,50 | 2 (2 Monate Fahrverbot) |
61 – 70 | 738,50 | 2 (3 Monate Fahrverbot) |
über 70 | 843,50 | 2 (3 Monate Fahrverbot) |
Für außerorts Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten abweichende Bußgelder, die ebenfalls im Bußgeldkatalog festgelegt sind. Üblicherweise erhält der Kfz-Halter nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid mit einem Blitzerfoto per Post. Die Zustellung dieses Bescheids kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen – im Normalfall zwischen zwei und drei Wochen, es sind jedoch auch Fristen von bis zu drei Monaten oder in Ausnahmefällen bis zu sechs Monaten möglich.
Einspruch und Rechte der Verkehrsteilnehmer
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate, wobei sie mit dem Ende der entsprechenden Handlung beginnt. Diese kann durch einen Anhörungsbogen verlängert werden. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung, was für Verkehrsteilnehmer von Bedeutung ist.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen möglich. Bei der Prüfung der Richtigkeit der Messung können verschiedene Punkte zur Anfechtung herangezogen werden, darunter die Eichung der Messgeräte und deren korrekte Anwendung. Langsame Fahrt kann ebenfalls den Verkehrsfluss behindern und gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
Die heute stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen in der Region sind somit nicht nur ein klarer Hinweis auf die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch eine Aufforderung an die Verkehrsteilnehmer, ihr Fahrverhalten zu überdenken. Die Einhaltung der Geschwindigkeit ist nicht nur gesetzlich, sondern auch sicherheitsrelevant – für alle Verkehrsteilnehmer.
Für weitere Informationen zu Blitzern und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten können Sie die Artikel von lokalo.de, juraforum.de und hier einsehen.