In der Stadt Sankt Augustin mehren sich die Berichte über Diebstähle. Am 18. März 2025 wurde bekannt, dass Unbekannte zwischen Freitagnachmittag und Montagmorgen Kupferrohre im Freibad an der Husarenstraße entwendet haben. Die Polizei bestätigte, dass die Täter vermutlich über den Zaun des Freibades stiegen und mit Werkzeug die kupfernen Zuleitungen der Wasseranschlüsse im Außenumkleidebereich abtrennen konnten.
Ein blauer Kinderfahrradanhänger, der in der Nähe des Freibades gefunden wurde, könnte in direktem Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. In diesem Anhänger wurden das verwendete Werkzeug entdeckt, während die entwendeten Kupferleitungen bislang unauffindbar geblieben sind. Der Eigentümer des Anhängers wurde noch nicht ermittelt. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zur Tat und zum Fahrradanhänger unter der Rufnummer 02241 541-3321, um weitere Informationen zu diesem Fall zu erhalten.
Vor Gericht: Kupferdiebstahl im Gewerbegebiet
Ein weiterer Fall von Kupferdiebstahl lässt die Wogen in Sankt Augustin hochgehen. Ein Täter, der rund 50 Kupferfallrohre stahl, wurde kürzlich vor dem Schöffengericht in Siegburg verurteilt. Er wollte das Diebesgut bei einem Schrotthändler verkaufen, teilte die Kölner Stadt-Anzeiger mit. Transportiert wurde das gestohlene Material in einem entwendeten Einkaufswagen. Unterstützung erhielt der Haupttäter von einer 44-jährigen Helfershelferin, die ihm in diesem kriminellen Unterfangen zur Seite stand.
Die Helfershelferin transportierte das Kupfer mehrfach ins Gewerbegebiet und erhielt dafür insgesamt etwa 1.700 Euro sowie eine Dose Tabak. Ihre Tätigkeit war jedoch nicht strafbar, da ihr keine Kenntnis von den Diebstählen nachgewiesen werden konnte, woraufhin sie freigesprochen wurde. Der Täter selbst hingegen, der die Kupferteile als von seiner Baustelle stammend bezeichnete, lebt von Hartz IV und hat eine Vielzahl von Vorstrafen.
Strafen und Folgen
Das Gericht entschied, dass der Angeklagte für seine Taten ein Jahr und sechs Monate, sowie zwei Jahre und acht Monate Haft absitzen muss und ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte leidet unter Alkohol- und Drogenproblemen sowie einer psychischen Erkrankung. Die Geschädigten, welche durch die Diebstähle belastet wurden, bleiben voraussichtlich auf Kosten von 15.300 Euro sitzen, während der Staat den Ertrag von 1.755 Euro wegen der finanziellen Lage des Angeklagten vermutlich nicht einziehen kann.
Die Taten werfen ein Schlaglicht auf die Probleme mit Kriminalität und Drogenmissbrauch in der Region und verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen sich die Behörden auseinandersetzen müssen. In Anbetracht der Häufung solcher Vorfälle ist es umso wichtiger, dass die Gemeinschaft aufmerksam bleibt und zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt.
Die genannten Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit einer verbesserten Sicherheitsüberwachung in öffentlichen Einrichtungen und die Unterstützung von betroffenen Privatpersonen und Geschäften durch die Polizei.