Das Dortmunder Landgericht hat einen 39-jährigen Drogenhändler zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte war Teil eines kriminellen Netzwerks, das über Jahre hinweg mit insgesamt über 40 kg Kokain in Dortmund und anderen Städten handelte. Gemeinsam mit zwei Brüdern und einem Komplizen betrieb er seine Drogengeschäfte.
Im Jahr 2021 bemerkte die Polizei seine Aktivitäten und versuchte, ihn in Deutschland festzunehmen. Doch der Drogenhändler floh in die Türkei, wo er seine Geschäfte weiterhin von dort aus koordinierte. Gegen ihn wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen, der letztlich im März 2024 zur Festnahme in der Türkei führte. Nachdem er nach Deutschland ausgeliefert wurde, gestand er im Prozess, der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfand, die Vorwürfe des Kokainhandels.
Rechtliche Konsequenzen
Im Rahmen des Verfahrens ordnete das Gericht auch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsklinik an, um ihm eine Chance auf Rehabilitation zu geben. Die Zeit, die er im türkischen Gefängnis verbracht hat, wird auf seine Strafe angerechnet. Zudem wurden die beiden Brüder des Drogenhändlers bereits verurteilt und erhielten lange Haftstrafen wegen ihrer Beteiligung am Kokainhandel.
Diese Verurteilung ist Teil der breiteren Bemühungen der deutschen Behörden, gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Die Bekämpfung von Drogenhandel stellt eine große Herausforderung für die internationale Gemeinschaft dar. Organisierte Kriminalität zeigt oft verheerende Effekte auf Staaten mit fragilen Regierungsstrukturen und bedroht die Stabilität der internationalen Ordnung. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch bilaterale Abkommen sowie Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union und internationaler Organisationen.
Internationale Zusammenarbeit
Deutschland hat erfolgreich bilaterale Abkommen mit mehreren Staaten zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität geschlossen. Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts (BKA) sind an verschiedenen Botschaften tätig, um die internationale Zusammenarbeit zu verstärken. Organisationen wie die „Roma-Lyon-Gruppe“, eine G7-Expertengruppe, sowie die „Financial Action Taskforce (FATF)“, die zentrale Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche bietet, spielen wesentliche Rollen. Deutschland war von 2020 bis 2022 Präsident der FATF und ist ein Gründungsmitglied dieser wichtigen Institution.
Auf Ebene der Vereinten Nationen (VN) ist die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität ein zentrales Anliegen. Die „Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege“ (VVK) hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Verbrechensverhütung zu entwickeln und VN-Programm zu koordinieren. Deutschland hat in der Vergangenheit als Vorsitzender dieser Kommission gewirkt und wurde bis Ende 2023 als Mitglied wiedergewählt. Meilensteine in der internationalen Zusammenarbeit sind das UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (UNTOC) sowie das UN-Übereinkommen gegen Korruption (UNCAC).
Angesichts dieser komplexen Thematik ist der Fall des Dortmunder Drogenhändlers ein Beispiel dafür, wie die Behörden gegen Organisierte Kriminalität vorgehen. Die verstärkte internationale Zusammenarbeit bleibt ein Schlüssel zur Bekämpfung dieser ernsthaften Bedrohung.
Für weitere Informationen zu diesem Thema besuchen Sie WDR sowie Bundestag und auswaertiges-amt.de.