Am 18. März 2025 wird in Remscheid die Geschwindigkeitsüberwachung intensiviert. Die Polizei Nordrhein-Westfalens hat an zwei spezifischen Standorten mobile Geschwindigkeitsmessungen eingerichtet, wo Verkehrsteilnehmer mit Bußgeldern oder möglichen Fahrverboten rechnen müssen. Die Intensität der Kontrollen steht im direkten Zusammenhang mit dem hohen Verkehrsaufkommen, verursacht durch die Anbindung der Stadt an die Bundesautobahn A1. Laut news.de sind die aktuellen Blitzstandorte die Intzestraße sowie die Königstraße, wo die Tempolimits bei 0 km/h und 50 km/h liegen.
Die Geschwindigkeitskontrollen in Remscheid sind Teil einer breiteren Strategie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Laut den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Bußgelder und andere Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden. Mobile Blitzer sind in der Stadt flexibel platziert, um Unfallschwerpunkte gezielt zu überwachen und Verstöße zu ahnden.
Details zu Blitzer-Standorten
In Remscheid gibt es zudem feste Blitzer-Standorte. Auf den folgenden Straßen sind unterschiedliche Tempolimits geregelt:
- B229, Solinger Straße, Fahrtrichtung Remscheid: 30 km/h erlaubt
- B229, aus Richtung A1: 50 km/h erlaubt
- K2, beidseitig: 50 km/h erlaubt
- Lenneper Straße, beidseitig: 6-22 Uhr 50 km/h, 22-6 Uhr 30 km/h erlaubt
- Morsbachtalstraße: 50 km/h erlaubt
- Remscheider Straße, Fahrtrichtung Ost: 7-21 Uhr 30 km/h, sonst 50 km/h erlaubt
Zusätzlich wird seit Juli 2023 ein Enforcement Trailer eingesetzt, der autonom Geschwindigkeitsmessungen durchführen kann. Diese mobilen Blitzgeräte nutzen Technologien wie Radar- und Lasermessungen, um rasche und präzise Geschwindigkeitskontrollen zu gewährleisten, wie bussgeldkatalog.org berichtet.
Rechtsfolgen und Einspruch
Begangen Verkehrsteilnehmer in Remscheid Geschwindigkeitsüberschreitungen, stellt die Behörde zunächst den Fahrzeughalter fest. Dieser erhält zunächst einen Anhörungsbogen, gefolgt von einem Bußgeldbescheid. Sollte der Betroffene Zweifel an der Messgenauigkeit haben, kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Hierbei kann die Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht von Vorteil sein, insbesondere bei der Formulierung des Einspruchs.
Ein weiterer Aspekt der Geschwindigkeitsüberwachung sind die Richtlinien zur Erlaubnis des Blitzens unter verschiedenen Wetterbedingungen. Die aktuellen Richtlinien schreiben vor, dass Messungen auch bei Regen oder in der Nacht durchgeführt werden dürfen, solange die technische Ausrüstung den Vorgaben entspricht, wie adac.de hinweist. Diese technologische Qualitätssicherung ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessungen und trägt zur Verkehrssicherheit bei.