Die Stadt Kassel plant die Einführung einer Übernachtungssteuer, die zum 1. April 2025 in Kraft treten soll, um die touristische Infrastruktur zu finanzieren. Ursprünglich war eine Pauschale von drei Euro pro Nacht vorgesehen, die jedoch modifiziert wurde. Zukünftig sollen fünf Prozent des Nettopreises des jeweiligen Hotelzimmers als Übernachtungssteuer erhoben werden. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung wurde auf den 5. Mai verschoben, nachdem erhebliche Kritik von Hotelbetreibern laut wurde.
Im Rahmen eines offenen Briefes haben 18 Hoteliers die Stadtspitze, allen voran Oberbürgermeister Sven Schoeller und Stadtkämmerer Matthias Nölke, aufgerufen, die mangelnde Kommunikation zu bemängeln. Die Stadt verwies hingegen auf bereits stattgefundene Dialoge mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), die über die Einführung der Steuer informiert wurden. Externe Kritiker sehen die Steuer als nicht zielführend an und befürchten, dass sie die wirtschaftliche Lage der Branche zusätzlich belasten könnte.
Kritik und Bedenken der Hoteliers
Die Beherbergungsbetriebe weisen auf die aktuelle konjunkturelle Krise und den bestehenden strukturellen Wandel hin. In ihrem Appell an die Stadtverwaltung fordern sie, von der Einführung der Steuer abzusehen. Sie argumentieren, dass angesichts der bereits belastenden Grund- und Gewerbesteuern zusätzliche Abgaben kontraproduktiv sind und die Tourismusbranche schwächen könnten. Ein wichtiges Argument ist, dass die Übernachtungssteuer auf den Brutto-Übernachtungsbetrag erhoben werden könnte, was eine doppelte Besteuerung nach sich ziehen könnte.
DEHOGA und die IHK betonten in ihrem offenen Brief die Notwendigkeit eines konstruktiven Dialogs. Ein früheres Tourismuskonzept Kassels aus dem Jahr 2016 sah ein kooperatives Finanzierungsmodell vor, das jedoch nicht umgesetzt wurde. Der hessische Tourismusverband unterstützt die Idee, an diesem Konzept festzuhalten und es auf Grundlage einer transparenten Kommunikation zu evaluieren und anzupassen.
Rechtlicher Rahmen und Vergleich mit anderen Städten
Rechtlich ist die Einführung der Übernachtungssteuer durch das Bundesverfassungsgericht legitimiert, welches erklärt hat, dass örtliche Übernachtungsteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Erhebung dieser Steuer ist als Aufwandsteuer definiert und betrifft auch beruflich veranlasste Übernachtungen. Viele Städte in Deutschland, darunter Frankfurt, erheben seit Jahren eine ähnliche Steuer und genießen dabei eine hohe Akzeptanz, da die Verwendung der Mittel transparent ist.
Die Opposition im Kasseler Rathaus ist gespalten. Während „Die Linke“ eine Unterstützung der Steuer unter bestimmten Bedingungen in Betracht zieht, lehnt die SPD die Pläne entschieden ab und fordert die Rücknahme des Satzungsentwurfs. In der aktuellen politischen Diskussion sind sich die Befürworter und Gegner der Übernachtungssteuer uneinig darüber, wie diese Maßnahme die Standortattraktivität und Lebensqualität in Kassel beeinflussen könnte. Die Stadt Kassel wird am 5. Mai 2025 entscheiden, ob die Übernachtungssteuer in der vorgesehenen Form eingeführt wird.