In Nordrhein-Westfalen sorgt eine bevorstehende Krankenhausreform für erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen. Die Reform, die eine stärkere Spezialisierung der Kliniken vorsieht, hat bereits zu zahlreichen Klagen geführt. Mehrere Kliniken haben gegen die Reform Rechtsmittel eingelegt und dabei vor Gericht Erfolg gehabt, wie n-tv.de berichtet. Betroffene Einrichtungen aus Essen, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen haben in vier Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorläufig Recht erhalten.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass diese Kliniken vorerst bestimmte Leistungen weiterhin anbieten dürfen, obwohl ab dem 1. April das neue Konzept in Kraft treten sollte. Interessanterweise haben andere Krankenhäuser, die ebenfalls Eilanträge gestellt hatten, vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf kein Gehör gefunden. Dort wurde die Entscheidung der Landesregierung als rechtmäßig erachtet.
Die Klagen und ihre Hintergründe
Insgesamt sind landesweit 94 Klagen gegen die neue Krankenhausplanung eingegangen, wie antenne.nrw berichtet. Diese Klagen stammen überwiegend von Kliniken, die keine Zuweisung für zentrale Leistungsgruppen wie Onkologie und Orthopädie erhalten haben. Darüber hinaus betreffen einige Klagen die generelle Aufnahme einzelner Einrichtungen in den Krankenhausplan. Auch Reha-Einrichtungen sind unter den Klägern.
Für die betroffenen Kliniken besteht zudem der Druck, dass die Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, was bedeutet, dass die Umsetzung der Reform zunächst wie geplant voranschreiten soll. Jedoch gibt es für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres, in der Kliniken weiterhin Leistungen anbieten dürfen, selbst wenn sie nicht offiziell zugewiesen wurden.
Ziel der Reform und politische Reaktionen
Der Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen umfasst 526 Standorte von rund 300 Krankenhäusern. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer stärkeren Spezialisierung zur Verbesserung der Patientenversorgung. Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, äußerte, dass die hohe Anzahl der Klagen die vermeintliche Einigkeit über den Krankenhausplan in Frage stellt. Bis Mitte Dezember 2024 sollen die Küchen verbindliche Mitteilungen über die künftig angebotenen Leistungen erhalten, basierend auf rund 6.200 Einzelentscheidungen bezüglich der Behandlungsangebote.
Der Rechtsstreit ist jedoch noch lange nicht beendet, da die Möglichkeit besteht, gegen die Entscheidungen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Nach den Eilverfahren wird außerdem ein Hauptsacheverfahren folgen, in dem die Argumente beider Seiten intensiver geprüft werden.
Ein weiterer kritischer Punkt war die Uniklinik Essen, die laut den Richtern keine Herztransplantationen mehr durchführen soll, obwohl sie in diesem Bereich führend in Forschung und Lehre ist. Dies zeigt die Komplexität der Reformmaßnahmen und die damit verbundenen Herausforderungen, die sowohl die Kliniken als auch die Patienten betreffen.