Die Niddaer Stadtverordnetenversammlung hat am heutigen Tage, dem 25. März 2025, den Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet mit dem Namen „Im Hofgarten“ in Eichelsdorf einstimmig beschlossen. Dieses Vorhaben stellt einen weiteren Schritt in der Entwicklung der Region dar, indem eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund einem Hektar in ein Wohngebiet umgewandelt wird. Der Standort liegt am südwestlichen Rand von Eichelsdorf und grenzt sowohl an das bestehende Wohngebiet als auch an die Straße „Zur Köhlermühle“.
Die geplante Bebauung sieht eine zweigeschossige Ausführung vor, die aus einer Mischung von Einzel- und Mehrfamilienhäusern bestehen soll. Der Bau- und Planungsausschuss sowie der Ortsbeirat von Eichelsdorf stimmten ebenfalls einstimmig für den Bebauungsplan. Dabei wurde in einer vorherigen Sitzung gefordert, die ursprünglich angedachte dreigeschossige Bauweise auf zwei Vollgeschosse zu reduzieren, um das Erscheinungsbild des Ortes zu bewahren, und diesem Wunsch wurde nachgekommen.
Infrastruktur und örtliche Angebote
Die Stadt Nidda hatte bereits im November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Der Bereich bietet hervorragende Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Wohngebiets. Vor Ort sind diverse Infrastruktureinrichtungen vorhanden, darunter ein Einkaufsmarkt, ein Bürgerhaus, ein Spielplatz, ein Kindergarten und zwei Sportplätze sowie verschiedene gastronomische Angebote.
Die nahegelegene Kernstadt Nidda, nur sieben Kilometer entfernt, erweitert das Angebot an Nahversorgung, Bildung, Betreuung und kulturellen Einrichtungen erheblich. Zudem ist Eichelsdorf gut an den überörtlichen Verkehr angebunden, da die Gemeinde über einen Bahnhof verfügt. Dies erleichtert den Bewohnern den Zugang zu den umliegenden Regionen. Der hessische Radfernweg R4, der fast direkt am neuen Baugebiet vorbei führt, integriert Eichelsdorf in das regionale Radwegenetz und bietet zusätzliche Freizeitmöglichkeiten.
Regulatorische Aspekte der Bebauung
Bei der Bebauung von Grundstücken in Nidda sind spezifische Anforderungen zu beachten, wie auf nidda.de erklärt. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass eine Baugenehmigung oft erforderlich ist, jedoch einige Maßnahmen wie Garagen oder Gewächshäuser ohne Genehmigung ausgeführt werden können. Die entsprechenden Regelungen sind im Anhang zur Hessischen Bauordnung (HBO) aufgeführt.
Ein digitales Antragsformular ist notwendig, einschließlich einer Liegenschaftskarte und Bauzeichnungen, um Bauanträge bei der Stadt einzureichen. Zudem müssen die Abstandsflächen gemäß §6 HBO beachtet werden. Für Vorhaben, die nicht im Bebauungsplan geregelt sind, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Stadt Nidda empfiehlt den Kontakt per E-Mail für Unklarheiten oder Fragen rund um die Antragsverfahren.
Mit der Zustimmung zum Bebauungsplan „Im Hofgarten“ beginnt eine neue Ära für Eichelsdorf und gleichzeitig eine wichtige Entwicklung für die gesamte Region Nidda. Die Kombination aus guter Infrastruktur und attraktiven Wohnmöglichkeiten spricht sowohl junge Familien als auch ältere Menschen an und könnte entscheidend zur weiteren positiven Entwicklung der Gemeinde beitragen.