Am 2. April 2025 wurde ein 30-Jähriger vom Frankfurter Landgericht freigesprochen. Der Mann war beschuldigt worden, eine Jugendliche mit Intelligenzminderung mehrfach vergewaltigt zu haben. Der Vorsitzende Richter stellte während des Verfahrens klar, dass die Schuld des Angeklagten an dieser Straftat nicht ausgeräumt werden konnte, und es bestünden „nicht ausräumbare Zweifel“ an seiner Täterschaft. Diese Eindrücke prägten den sechs Tage dauernden Strafprozess maßgeblich. Während der Verhandlung gab der Angeklagte zu, im Jahr 2022 einmal Geschlechtsverkehr mit der damals 16-jährigen Jugendlichen gehabt zu haben, wobei er annahm, sie sei älter. Er argumentierte, dass sie sich nicht gewehrt habe.
Die Vorwürfe ergaben sich aus einem Vorfall, bei dem die 15-jährige Mitschülerin der jungen Frau als Täterin identifiziert wurde. Diese Mitschülerin hatte die Jugendliche dazu gebracht, gegen Geld Geschlechtsverkehr mit dem 30-Jährigen auszuüben. Das Geld, das für den Geschlechtsverkehr gezahlt wurde, behielt die Mitschülerin. Der Richter bezeichnete ihr Verhalten als „krassen Missbrauch“ und erinnerte daran, dass sie bereits im Vorjahr vom Jugendgericht in Offenbach wegen Zwangsprostitution verurteilt worden war. Ihre Strafe umfasste 80 Stunden Arbeitsauflage und die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
Details zum Vorfall
Die 15-Jährige hatte der Jugendlichen erklärt, sie könne durch den Geschlechtsverkehr mit dem Mann Geld verdienen. Dies geschah, ohne dass die Jugendliche zunächst als Opfer wahrgenommen wurde. Erst nachdem die Jugendliche ihrer Lehrerin von dem Vorfall erzählt hatte – den sie zuvor als „Freundschaftsdienst“ eingestuft hatte – wurde sie durch die Reaktionen ihres Umfeldes dazu bewogen, das Geschehen als Missbrauch darzustellen. Im Urteil stellte der Richter fest, dass das Mädchen es „wohl als nichts Schlimmes empfunden“ habe. Diese Dynamik war für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung.
Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft für den Beschuldigten gefordert, während die Rechtsanwälte des Mannes einen Freispruch beantragten. Das Urteil, das den Freispruch des Angeklagten zur Folge hatte, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Situation von Sexualdelikten in Deutschland
Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnete im Jahr 2023 eine Rekordzahl von 45.191 Fällen der Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen. Darüber hinaus sind über 55 % der Opfer Kinder und Jugendliche, die oftmals in einer Vorbeziehung zu den Tatverdächtigen stehen, was den Missbrauch weiter erschwert. Die steigenden Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der die Gesellschaft und die Behörden handeln müssen, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.