Am 2. April 2025 informiert der Landkreis Mainz-Bingen über aktuelle Sitzungen des Kreistages sowie der Ausschüsse und anderer Gremien. Die Bekanntmachung umfasst auch wichtige Details zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan. Ebenso werden Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung veröffentlicht, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind.
Wie unter Mainz-Bingen zu lesen ist, wird auch eine Allgemeinverfügung in diesem Zusammenhang veröffentlicht. Das Landratsamt bietet für Anfragen zu elektronischen Veröffentlichungen einen telefonischen Kontakt sowie E-Mail-Adressen an. Die rechtliche Grundlage für diese elektronischen Veröffentlichungen bildet der Paragraf 14 Absatz 1 des E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz.
Regelungen zu Bekanntmachungen
Gemäß der Information sind die Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen des Landkreises sowie öffentliche Bekanntmachungen auch in einer Tageszeitung bekannt zu machen. Für Wahlbekanntmachungen gilt das Gleiche. Der Kreistag hat die Allgemeine Zeitung für die Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen festgelegt. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Paragraf 14 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz.
Zusätzlich werden die öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage des Landkreises bereitgestellt. Bei einer gleichzeitigen Veröffentlichung in Papier- und elektronischer Form wird die Veröffentlichung auf der Homepage als maßgeblich angesehen.
Das E-Government-Gesetz
Das E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (EGovGRP), welches am 15. Oktober 2020 in Kraft trat, legt den Grundstein für die elektronische Verwaltung im Land. Es regelt den Zugriff auf Verwaltungsdienstleistungen und fördert die Elektromobilität durch verschiedene Maßnahmen. Hierzu gehören unter anderem der elektronische Zugang zur Verwaltung, Informationsmöglichkeiten über Behörden und Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen, sowie die Möglichkeit des elektronischen Rechnungsempfangs und -bezahlung.
Wichtige Punkte des Gesetzes umfassen auch die elektronische Vorgangsbearbeitung, die Standardisierung der IT-Infrastrukturen sowie die Barrierefreiheit und Informationssicherheit. Der IT-Kooperationsrat Rheinland-Pfalz, der die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Behörden koordiniert, hielt seine erste konstituierende Sitzung im Januar 2024 ab. Dies zeigt das Engagement des Landes, digitale Verwaltungsprozesse voranzutreiben und die Bürgerinnen und Bürger bei der Interaktion mit der Verwaltung zu unterstützen, wie von Kommunalbrevier berichtet.
Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur Förderung des digitalen Wandels und zur Schaffung einer besseren Bürgerkommunikation in Rheinland-Pfalz. Der rechtliche Rahmen und die praktischen Durchführungsschritte zeigen, dass die Landesregierung entschlossen ist, die elektronische Verwaltung aktiv voranzutreiben.