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Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt Ermittlungen gegen AfD ein! | NAG
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Mittwoch, 16. April 2025

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Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt Ermittlungen gegen AfD ein!

Am 16. April 2025 hat die Tagesschau berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt ihre Ermittlungen gegen drei Abgeordnete der AfD eingestellt hat. Anlass für die Ermittlungen war eine umstrittene Veranstaltung, der politische Aschermittwoch der AfD im vergangenen Jahr in Rödermark, Offenbach. Die Vorwürfe umfassten unter anderem die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ und das Abspielen des Techno-Klassikers „L’Amour Toujours“.

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Die Anzeige wurde von Roland Kern, einem ehemaligen Bürgermeister der Grünen, sowie 16 weiteren Bürgern erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Äußerungen des Hauptredners Matthias Helferich durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt seien. Auch das Abspielen des Liedes wurde nicht als Volksverhetzung gewertet, obwohl es in Online-Clips mit dem Slogan „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ verknüpft war.

Politische Dimension und Reaktionen

Jochen Roos, der Veranstalter, bezeichnete die Anzeige als politisch motiviert und rechtlich unhaltbar. In einer ersten Reaktion äußerte sich der AfD-Landeschef Robert Lambrou positiv zur Einstellung des Verfahrens. Helferich selbst wies die Vorwürfe der Volksverhetzung entschieden zurück und sprach von einer rechtsstaatlichen und humanen Remigration. Zum Kontext ihrer Forderung verwies er auf ähnliche Pläne in Ländern wie Italien und den USA, was die Staatsanwaltschaft als Hinweis auf eine breitere Perspektive wertete.

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Die Ermittlungen zogen sich über ein Jahr hin, und die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auch die Umstände und den Wortlaut der Ansprüche kritisch geprüft. Laut ihrer Verfügung seien die Äußerungen Helferichs zwar provokant, aber nicht strafbar. Diese Auffassung könnte möglicherweise Auswirkungen auf ähnliche politische Äußerungen in Zukunft haben.

Kritik und zukünftige Schritte

Roland Kern äußerte sich kritisch zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erwägt, eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einzulegen. In diesem Zusammenhang plant er möglicherweise auch ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht. Kern betont, dass die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ unbegründet sei, da es in Deutschland rund 200.000 geduldete und ausreisepflichtige Personen gebe.

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Die Diskussion um die Thematik und deren Präsentation spiegelt breitere gesellschaftliche Spannungen wider. Ein weiterer Aspekt ist, dass Matthias Helferich sich in einem vorhergehenden Kontext als „freundliches Gesicht des NS“ bezeichnet hatte, was er später als ironischklärte. Auch der Moderator der Veranstaltung, Maximilian Müger, trat aus der AfD aus, nachdem ein Ausschluss drohte, aufgrund eines problematischen Instagram-Videos.

Insgesamt bleibt die Frage der politischen Rhetorik und deren Grenzen nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft von hoher Relevanz. Die AfD wird weiterhin vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt, was die Aufmerksamkeit auf ihre politischen Äußerungen lenkt. Die Debatte um den Song „L’Amour Toujours“ weist darauf hin, dass selbst kulturelle Inhalte in politischen Debatten instrumentalisiert werden können, was vom Musikverlag und Komponisten Gigi D’Agostino kritisiert wird, da er die Verwendung des Songs in einem rechtsextremen Kontext problematisch sieht op-online.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-staatsanwaltschaft-sieht-bei-afd-aschermittwoch-keine-volksverhetzung-100.html
https://www.op-online.de/region/roedermark/afd-forderte-millionenfache-remigration-ermittlungen-eingestellt-93687636.html

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