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Tierschützer legen Beschwerde gegen traditionsreiches Hahnrupfen ein

Tierschützer von Peta planen eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, nachdem die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Verfahren gegen die sorbische Tradition des "Hahnrupfen" eingestellt hat, das in der Lausitz stattfindet und bei dem ein Hahn für die Erntekönig-Krönung getötet wird.

Tradition versus Tierschutz: Die Debatte um das Hahnrupfen in der Lausitz

In der Lausitz, einer Region in Deutschland, wird eine seit Langem etablierte Erntetradition auf die Probe gestellt. Während die örtlichen Gemeinden an ihren Bräuchen festhalten, regt sich Widerstand von Seiten der Tierschutzorganisation Peta, die die Praktiken rund um das traditionelle Hahnrupfen in Frage stellt.

Die sorbische Erntetradition

Das Hahnrupfen ist ein Brauch, der in einigen sorbischen Dörfern während der Erntezeit stattfindet. Bei dieser Veranstaltung wird ein toter Hahn kopfüber an einer Pforte aufgehängt. Die anl iterierenden Männer versuchen dann, den Kopf des Hahns abzureißen, was dem Sieger den Titel des Erntekönigs einbringt. Die erste Veranstaltung in diesem Jahr wird an diesem Wochenende in Burg (Spree-Neiße) ausgerichtet.

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Trotz der fest verankerten Tradition stieß das Hahnrupfen auf rechtliche Probleme. Peta hatte bereits im Jahr zuvor Strafanzeige gegen die Veranstaltung erstattet, jedoch wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Cottbus Ende 2023 eingestellt. Die Begründung für diese Entscheidung war, dass man beim Hahnrupfen „insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes von Minderheitsbräuchen von einem vorsatzlosen Handeln“ ausgehen könne.

Peta erhebt Einspruch

Die Tierschutzorganisation Peta gibt sich jedoch damit nicht zufrieden. Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft plant Peta, bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg Beschwerde einzulegen. Laut Peta beweist die Entscheidung der Cottbuser Staatsanwaltschaft ein mangelndes Verständnis dafür, dass beim Hahnrupfen ein Hahn getötet wird.

Die Sicht der Gemeinden

Die Kreisverwaltung Spree-Neiße hat sich intensiv mit der Thematik beschäftigt und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie dem Dachverband der Sorben/Wenden Domowina erörtert, wie künftig mit dem Brauch umgegangen werden soll. Der zuständige Dezernent, Olaf Lalk, stellte klar, dass das Hahnrupfen für die Gemeinden nicht untersagt wird. Man sieht die Tötung des Hahns als notwendig an, um dieses Tier später als Lebensmittel verwerten zu können. Üblicherweise wird der Hahn nach dem Event versteigert.

Öffentliche Meinung und Zukunft des Brauchs

Die Gemeindevertretungen zeigen sich überwiegend ablehnend gegenüber einem Verbot des Hahnrupfens. In einigen Orten ist das Hahnjagen, bei dem die Jugend dazu angehalten wird, einen freigelassenen Hahn einzufangen, ein wichtiger Bestandteil der Tradition. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um das Hahnrupfen in der Lausitz weiterentwickeln wird und welche Rolle der Tierschutz in zukünftigen Diskussionen über kulturelle Praktiken spielen wird.

NAG

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