Hannover

Kartellrechtliche Bedenken: Oktoberfest-Bier nur von sechs Herstellern?

Münchens Oktoberfest steht im Verdacht, gegen das Kartellrecht zu verstoßen: Juristen fordern gleiche Chancen für alle Brauereien, denn nur sechs Traditionsbrauereien dürfen das begehrte Bier ausschenken – eine Wettbewerbsbeschränkung, die die Millionen-Umsätze der Wiesn gefährdet!

Zwei Münchner Juristen haben Bedenken geäußert, dass die Ausschankregelung beim Oktoberfest gegen das Kartellrecht verstößt. Aktuell dürfen beim größten Volksfest der Welt nur sechs „Münchner Traditionsbrauereien“ ihr Bier ausschenken: Augustiner, Hacker-Pschorr, Löwenbräu, Paulaner, Spaten und das Hofbräuhaus. Diese Praxis könnte jedoch diskriminierend sein und Wettbewerbsbeschränkungen zur Folge haben, so die Juristen Marcus Thallinger und Fabian Vetter. Sie argumentieren, dass das Oktoberfest einen eigenen Markt darstellt, da dort jährlich Milliarden umgesetzt werden.

Die Regelung wird schon länger kritisiert. Prinz Luitpold von Bayern hatte damals vor Gericht gegen die Vorschriften gekämpft, jedoch ohne Erfolg. Die Juristen behaupten, die Stadt München schotte den Markt gegenüber anderen Brauereien ab und missbrauche möglicherweise ihre marktbeherrschende Stellung, da sie sowohl Genehmigungen erteilt als auch selbst über das Hofbräuhaus am Bierverkauf beteiligt ist. Sie fordern, dass auch kleinere Münchner Brauereien Zugang zum Fest erhalten, was sich potenziell auch auf die Bierpreise auswirken könnte; derzeit liegt der Preis für eine Maß Bier bei stolzen 15 Euro. Weitere Einzelheiten zu diesen rechtlichen Überlegungen sind im Artikel von www.t-online.de nachzulesen.

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