Rhein-Neckar-Kreis

Pilze sammeln verboten: Sperrzone II wegen Afrikanischer Schweinepest!

Wegen der Afrikanischen Schweinepest dürfen Pilzesammler im Rhein-Neckar-Kreis nur auf festgelegten Wegen sammeln – Verstöße gegen das strikte Wegegebot drohen mit hohen Bußgeldern und gefährden den gesamten Hobbybereich!

Pilzesammler müssen in diesem Jahr vorsichtig sein, denn aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt in bestimmten Zonen ein striktes Wegegebot. In den so genannten Sperrzonen II, die unter anderem Städte wie Laudenbach, Hemsbach und Weinheim umfassen, dürfen die Wälder nur auf befestigten Wegen betreten werden. Wer abseits dieser Wege unterwegs ist, riskiert hohe Bußgelder. Auch Freizeitaktivitäten wie Schnitzeljagden oder Geocaching sind in den betroffenen Gebieten untersagt, und Hundebesitzer müssen ihre Tiere stets an der Leine führen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Störung des heimischen Schwarzwilds zu minimieren und die Ausbreitung der ASP einzudämmen.

Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises weist außerdem darauf hin, dass beim Aufenthalt in der Natur keine Speisereste hinterlassen werden sollten, um Wildschweine nicht unnötig anzulocken. An den Waldeingängen informieren Schilder über die Regelungen, und eine Übersichtskarte zu den Sperrzonen ist verfügbar. Pilzesammler sollten sich vorab genau informieren, um gegebenenfalls am richtigen Ort und auf den richtigen Wegen ihrer Leidenschaft nachzugehen. Mehr Informationen zur ASP und den aktuellen Regelungen sind hier zu finden.

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