Finanzen

Erziehungsrente für geschiedene Eltern: Finanzielle Unterstützung nach dem Tod des Ex-Partners

Schaffung einer finanziellen Sicherheit für alleinerziehende Elternteile

Der Tod eines Ex-Ehepartners kann sowohl emotional als auch finanziell eine große Belastung darstellen. Besonders wenn bisher Unterhaltszahlungen geleistet wurden, kann der Wegfall dieser Einnahmen zu finanziellen Engpässen führen. In solchen Fällen kann eine Erziehungsrente die finanziellen Sorgen mildern und eine gewisse Sicherheit bieten.

Unterstützung für alleinerziehende Elternteile

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) informiert darüber, dass auch im Falle des Todes eines ehemaligen Partners eine Erziehungsrente in Betracht gezogen werden kann. Diese Rente ist darauf ausgelegt, den Unterhalt des verstorbenen Ex-Partners zu ersetzen und wird aus der eigenen Versicherung gezahlt.

Um Anspruch auf die Erziehungsrente zu haben, müssen die geschiedenen Partner gemeinsame Kinder haben, die Scheidung nach dem 30. Juni 1977 erfolgt sein und der überlebende Partner nach der Scheidung nicht erneut geheiratet haben. Zusätzlich muss die überlebende Person mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Beantragung und Höhe der Erziehungsrente

Die Erziehungsrente kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden und besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Es ist jedoch zu beachten, dass die Rente unter Umständen gekürzt wird, wenn der Empfänger ein eigenes Einkommen hat. Der Freibetrag für das eigene Einkommen liegt derzeit bei 1.038 Euro pro Monat, zu dem für jedes waisenrentenberechtigte Kind 220 Euro hinzukommen.

Überschreitet das eigene Einkommen den Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Erziehungsrente angerechnet und die Zahlung entsprechend gekürzt. Bei Fragen zum Thema steht die Deutsche Rentenversicherung mit Rat und Hilfe zur Seite. Die Mitarbeiter der DRV sind unter der kostenfreien Servicenummer 0800 10 00 48 00 erreichbar und auf der Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de finden sich weitere Informationen, Formulare und eine kostenlose Broschüre.

NAG

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