Der Landkreis Altenburger Land plant, die Beratung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge zu verbessern und leitet dafür Landesfördermittel aus der „Sozialberatungsrichtlinie“ für 2025 an freie Träger weiter. Projekte können bis zum 17. November 2024 eingereicht werden. Ziel ist es, eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung im gesamten Landkreis anzubieten.
Die Fördermittel decken bis zu 100 Prozent der Kosten für Personal, Schulungen sowie Sach- und Verwaltungsausgaben, einschließlich Dolmetschleistungen. Insgesamt stehen etwa 360.000 Euro zur Verfügung, wobei der Landkreis einen Eigenanteil von 20 Prozent trägt. Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anfragen und weitere Informationen können direkt beim Integrationsmanager des Landkreises eingeholt werden.