Aurich

Der Buchenhof in Dornum: Bürgerinitiative für den Erhalt des Charakters

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege erklärt die künstlerischen Elemente des Buchenhofs in Dornum für nicht erhaltenswert, was die Testamentsvollstreckerin Ingrid Backenhaus empört, sodass sie eine Bürgerinitiative zur Rettung des historischen Erscheinungsbildes plant.

Die Diskussion um den Buchenhof in Dornum hat eine neue Wendung genommen, die nicht nur die Zukunft des historischen Gebäudes, sondern auch das kulturelle Erbe der gesamten Gemeinde betrifft. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat kürzlich erklärt, dass die künstlerischen Veränderungen, die der verstorbene Besitzer Konrad Onnen zwischen 1960 und 2021 vornahm, als nicht schützenswert erachtet werden. Diese Entscheidung hat bei vielen Einwohnern und insbesondere bei der Testamentsvollstreckerin Ingrid Backenhaus Empörung ausgelöst.

Die Entscheidung des Denkmalamts

Der Buchenhof im Ortsteil Westeraccum steht im Fokus der Kritiken, da das Denkmalamt die als „nicht erhaltenswert“ eingestufte Kunst und die baulichen Veränderungen als störend bezeichnet. Zu den betroffenen Elementen zählen unter anderem kunstvoll gestaltete Masken, Balustraden und Figuren, die nach Auffassung des Amts lediglich „Versatzstücke“ vorzeigen und keinen programmatischen Ansatz verfolgen. Dies führt zu der Feststellung, dass die Gemeinde bei geplanten Sanierungsarbeiten sich an historischen Vorlagen aus der Zeit um 1900 orientieren sollte, was potenziell das aktuelle Erscheinungsbild des Buchenhofs drastisch verändern könnte.

Die Bürgerinitiative und der Widerstand

Ingrid Backenhaus, die als Testamentsvollstreckerin fungiert, zeigt sich in ihrer Enttäuschung zutiefst betroffen. Sie spricht davon, dass der Verlust dieser künstlerischen Elemente wie ein Schlag ins Gesicht für die Gemeinde ist. „Es fühlt sich an, als würde man mir mein Herz herausreißen“, sagte Backenhaus und betonte die emotionale und ästhetische Bedeutung der Kunstwerke. Diese Aussage verdeutlicht die tiefe Verbindung, die die Dorner zu diesem historischen Ort haben. Um das kulturelle Erbe zu bewahren, plant Backenhaus eine Bürgerinitiative und ein Bürgerbegehren zur Rettung des Buchenhofs, wobei sie die Unterstützung der Bevölkerung sucht.

Kultureller Wert versus geltendes Recht

Die Bedeutung dieser Debatte liegt nicht nur in der Erhaltung eines Gebäudes, sondern auch im Erhalt eines Teils der Historie und Kultur Dornums. Bekannt gegeben wurde, dass eine Erneuerung der durch Onnen geschaffenen künstlerischen Elemente, wie etwa dem dekorativen Schmuck über den Fenstern, nicht genehmigt werden würde. Diese Maßnahmen, die aus rein juristischer Sicht als nicht denkmalgerecht abgewehrt werden, stehen in Widerspruch zu den Wünschen der Dorfgemeinschaft, die den historischen Charme des Buchenhofs schätzt und bewahren möchte.

Die Reaktion der Gemeinde

Die Gemeinde Dornum, die kürzlich in den Besitz des Buchenhofs gekommen ist, steht nun vor der Herausforderung, die rechtlichen Vorgaben mit den Wünschen der Bürger in Einklang zu bringen. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass nur Elemente erhalten bleiben dürfen, die tatsächlich schützenswert sind. Dennoch gibt es unter den Dorfbewohnern beträchtlich Widerstand gegen diese Feststellung, und das Mitgefühl für den Buchenhof wächst. Die Diskussion wirft grundlegende Fragen auf: Wie wichtig ist es, die Identität eines historischen Ortes zu bewahren? Und wer entscheidet über den Wert von Kunst und Geschichte in einer Gemeinschaft?

Schließlich steht der Buchenhof nicht nur für die Architekturhistorie, sondern auch für die kulturelle Identität Dornums. Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten weitreichend sein, nicht nur im Hinblick auf das Gebäude selbst, sondern auch hinsichtlich der Rehabilitation und des Engagements der Bürger in kulturellen Belangen ihrer Gemeinde. Die Bürgerinitiativen, die in diesem Zusammenhang entstehen, könnten ein Zeichen für ein wachsendes Bewusstsein und eine stärkere Mitbestimmung der Bevölkerung in den Erhalt kulturellen Erbes darstellen.

NAG

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