Bad Tölz-Wolfratshausen

Zukunft der Schwarzbauten in Wolfratshausen: Eigentümerin plant neuen Antrag

Die Eigentümerin der als Schwarzbauten bezeichneten drei Einfamilienhäuser in Wolfratshausen plant, einen neuen Bauantrag beim Landratsamt einzureichen, um die bestehenden Häuser umzubauen und damit rechtliche Probleme seit 2017 zu lösen, nachdem Gerichtsurteile die Abrissverfügung und die Errosion der ursprünglichen Baugenehmigung bestätigten.

Die Situation rund um die umstrittenen Einfamilienhäuser in Wolfratshausen bleibt in der Region ein heißes Thema. Die Eigentümerin der als Schwarzbauten geltenden Immobilien am Isarspitz hat kürzlich einen neuen Plan vorgestellt, um die Abrissverfügung des Landratsamts zu umgehen.

Betrifft die Community: Die Unsicherheit am Isarspitz

Die drei Einfamilienhäuser, die vor allem wegen ihrer nicht genehmigten Bauten in der Kritik stehen, bringen nicht nur den Bauherrn und die Eigentümerin in eine schwierige Lage, sondern betreffen auch die Anwohner im Stadtteil Weidach. Diese warten auf Klarheit über die rechtliche Situation in ihrem Wohngebiet, das seit 2017 von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten geprägt ist.

Ein neuer Ansatz: Umbau statt Abriss

Die Eigentümerin plant, beim Landratsamt in Bad Tölz einen neuen Bauantrag einzureichen. Ihr Ziel ist es, die bestehenden Gebäude so zu verändern, dass sie den Anforderungen der ursprünglichen Baugenehmigung von 2014 entsprechen. Allerdings hat das Verwaltungsgericht München eindeutig festgestellt, dass diese Genehmigung erloschen ist, da die aktuellen Bauverhältnisse erheblich von den ursprünglich genehmigten Plänen abweichen.

Behörden und Gerichte reagieren auf die Herausforderung

Die Causa rund um den Isarspitz steht nicht allein im Fokus der Eigentümerin, sondern hat auch die Aufmerksamkeit von Behörden und Gerichten auf sich gezogen. Landrat Josef Niedermaier betonte, dass die bestehenden Bauten planungsrechtlich nicht zulässig seien. Auch die Untere Bauaufsichtsbehörde unterstützt diese Einschätzung. Rund um die Einfamilienhäuser, die aufgrund gravierender Planabweichungen als Schwarzbauten gelten, gibt es keinen rechtlichen Rückhalt für die beantragten Änderungen.

Vorangegangene Versuche und die Ablehnung durch die Stadt

In der Vergangenheit versuchte der Bauherr bereits, die Immobilien für soziale Zwecke, wie Frauenhäuser oder Flüchtlingsunterkünfte, anzubieten. Diese Vorschläge fanden jedoch keinerlei Zustimmung bei der Stadtverwaltung. Bürgermeister Klaus Heilinglechner stellte klar, dass die fehlende Baugenehmigung der Hauptgrund für die Ablehnung aller bisher vorgeschlagenen Nutzungen ist.

Der nächste Schritt: Ungewisse rechtliche Hürden

Ob der neue Bauantrag von der Kommune öffentlich behandelt wird, ist derzeit unklar. Bürgermeister Heilinglechner wies darauf hin, dass alle Bauanträge über das Kreisbauamt eingereicht werden müssen und die Kommune möglicherweise erst bei Bedarf informiert wird. Das Landratsamt hat bereits betont, dass die Genehmigungen aus 2014 nicht mehr gültig sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen für jedwede Neubauten im Außenbereich sehr restriktiv sind.

Das Fazit: Die Lage bleibt angespannt

Die Situation am Isarspitz bleibt mit Spannung zu beobachten, während die Eigentümerin und der Bauherr sich weiterhin bemühen, einen rechtlichen Ausweg aus der Situation zu finden. Anwohner und Interessierte hoffen auf eine schnelle Klärung, um die Unsicherheit, die seit Jahren die Nachbarschaft belastet, endlich zu beenden.

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