Die Grundsteuerreform steht vor der Tür und wird ab dem 1. Januar 2025 in Bayern wirksam. Dies betrifft auch die Stadt Schwandorf, die sich auf eine grundlegende Neuregelung der Hebesätze A und B vorbereiten muss. Am 2. Dezember 2024 wird der Stadtrat über die neue Grundsteuer-Hebesatzsatzung entscheiden. Laut dem Oberpfalz Bote sind die letzten Anpassungen der Grundsteuern A (315 v. H.) und B (340 v. H.) bereits seit 2016 unverändert.
Mit der bevorstehenden Reform wird das Berechnungsmodell von einer wertbasierten auf eine flächenbezogene Grundlage umgestellt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Grundsteuer künftig nicht mehr nur von den Immobilienwerten abhängt, sondern auch von der Fläche. Diese Änderung könnte sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Senkung der Steuerlast führen, was für viele Eigentümer von großer Bedeutung ist.
Rechtliche Hintergründe der Reform
Die Notwendigkeit dieser Reform wurde durch das Bundesverfassungsgericht im April 2018 festgestellt, das die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig erklärte. Die alten Werte waren veraltet und führten zu einer Ungleichbehandlung der Steuerzahler. Der Freistaat Bayern hat daraufhin die Möglichkeit genutzt, eine eigene landesgesetzliche Regelung zu schaffen, die nun in Kraft tritt. Ab dem 31. Dezember 2024 verlieren die aktuellen Hebesätze ihre Gültigkeit.
Die neue Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren festgelegt. Die Finanzämter ermitteln auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümer den Grundsteuer-Messbetrag, der dann von den Kommunen zur Berechnung der Steuer verwendet wird. Die Formel lautet: Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz. Diese Umstellung ist nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Haushaltskassen der Städte und Gemeinden.
Auswirkungen auf die Bürger
Die Bürger von Schwandorf können sich ab Mitte Januar 2025 auf die neuen Grundsteuerbescheide freuen, die ihnen die Höhe der zu zahlenden Steuer mitteilen werden. Diese Bescheide sind entscheidend, da sie die Grundlage für die künftigen Zahlungen darstellen. Bei Fragen oder Unklarheiten können die Bürger die Verwaltung unter grundsteuer@schwandorf.de oder telefonisch unter 09431/45-477 kontaktieren. Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag ist jedoch ausschließlich das Finanzamt Schwandorf zuständig.
Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat verschiedene Berechnungsmodelle für die neuen Hebesätze vorschlagen, um eine faire und gerechte Regelung zu gewährleisten. Die Reform wird nicht nur die finanzielle Situation der Stadt beeinflussen, sondern auch die der Bürger, die sich auf eine neue Steuerstruktur einstellen müssen. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer wird sich erst nach der Festsetzung durch die Stadt ergeben, was für viele Eigentümer eine spannende, aber auch nervenaufreibende Zeit bedeutet.
Insgesamt ist die Grundsteuerreform ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren Besteuerung von Immobilien in Bayern. Die Veränderungen, die ab 2025 in Kraft treten, werden die finanzielle Landschaft der Kommunen nachhaltig prägen und erfordern von den Bürgern eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen, wie auch Oberpfalz Bote berichtete.