Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) ändern ihre Vorgehensweise bei der Vergabe von Zuschlägen für Windkraftanlagen! In bestimmten Fällen verzichten sie auf das bürokratische Vergabeverfahren, wenn Staatswaldflächen zwar für Windenergie geeignet, aber aufgrund ihrer Größe nicht für eigenständige Projekte nutzbar sind, erklärte ein Sprecher. Dies gilt insbesondere, wenn beispielsweise ein Windpark auf privatem Grund geplant ist und die angrenzenden Staatswaldflächen nur für ein oder zwei Windkraftanlagen genutzt werden können.
Statt eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens wird mit dem Projektentwickler ein Marktvertragsverhandlungsprozess angestoßen. Aktuell prüft die BaySF fünf solcher Ausnahmen – doch die Häufigkeit ist im Vergleich zum regulären Ausschreibungsverfahren gering. Martin Stümpfig, energiepolitischer Sprecher der Grünen, freut sich über diese neue Praxis, die vor allem für Gemeinden wie Leutershausen von Vorteil ist. Hier könnten kommunale Projekte einfacher umgesetzt werden, was die Entwicklung der Flächen erheblich vereinfacht. Dennoch äußert er Bedenken, dass die Staatsforsten keine überzogenen Pachtforderungen stellen – andernfalls würde diese positive Entwicklung gefährdet.
Traditionell setzt BaySF auf umfangreiche Ausschreibungsverfahren, bei denen kommunale Anträge oft hinter Angeboten großer Investoren zurückfallen. Die aktuelle Praxis könnte jedoch ein Schritt in die richtige Richtung sein, um die Windkraftnutzung in Bayern zu fördern. Weitere Informationen finden sich hier.