In einem schockierenden Fall von Gewalt und Eifersucht hat das Landgericht Bayreuth einen 19-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die grausame Tat ereignete sich Ende Mai im Haus der Eltern des Opfers in Bindlach, einem Ort nahe Bayreuth. Der Angeklagte, der undurchsichtige „Beziehungsnarzisst“, hatte die junge Frau, die zu diesem Zeitpunkt erst 18 Jahre alt war, brutal mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen getötet. Dies wurde von der Richterin Andrea Deyerling in ihrer Urteilsbegründung als ein Akt des „absoluten Vernichtungswillens“ bezeichnet, der aus fortdauernder Wut resultierte, wie auch [die Süddeutsche Zeitung](https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-bayreuth-landgericht-mord-lux.34WH6UFgQaDtD6xbMVEnPK?womort=Bayreuth) berichtete.
Die Beziehung zwischen Täter und Opfer begann während ihrer Schulzeit an einem Gymnasium in Bayreuth. Doch im Herbst 2023 kam es zur Trennung, die der Angeklagte nicht akzeptieren konnte. Trotz des Endes der Beziehung stellte er weiterhin Besitz- und Kontrollansprüche und ließ sich nicht von der Idee abbringen, dass er das Recht hatte, über das Leben seiner Ex-Partnerin zu bestimmen. Diese toxische Dynamik führte schließlich zu dem verhängnisvollen Entschluss, sie zu töten.
Ein grausamer Plan
Die Richterin stellte fest, dass der Angeklagte die Tat minutiös geplant hatte. Er hatte einen detaillierten Tatplan in Form einer Handy-Notiz erstellt, was die Kaltblütigkeit und Vorbedachtheit seiner Handlungen unterstreicht. „Er handelte mit absolutem Vernichtungswillen“, so Deyerling weiter. Das Opfer, das sich gegen die Kontrolle ihres Ex-Partners wehrte, wurde in einem Moment der brutalen Aggression aus dem Leben gerissen.
Die Richterin bezeichnete den Angeklagten als einen Menschen, der nicht in der Lage sei, Empathie zu empfinden oder die Perspektive anderer zu verstehen. Trotz dieser Charakterzüge wurde festgestellt, dass keine Persönlichkeitsstörung vorlag, die eine mildere Strafe rechtfertigen könnte. Der Angeklagte wird in wenigen Tagen 20 Jahre alt, und die Richterin entschied, dass das Jugendstrafrecht in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen sollte. Der Verteidiger hatte eine Jugendstrafe von nur neun Jahren wegen Totschlags gefordert, doch die Kammer folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die grausame Realität dieses Mordes hat die Gemeinde erschüttert und wirft ein grelles Licht auf die dunklen Seiten von Beziehungen, die von Eifersucht und Kontrolle geprägt sind. Wie auch die Passauer Neue Presse berichtete, bleibt das Urteil vorerst nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass der Fall möglicherweise noch nicht abgeschlossen ist.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, über toxische Beziehungen aufzuklären und die Anzeichen von emotionaler und physischer Gewalt zu erkennen, bevor es zu spät ist. Die Tragödie, die sich in Bindlach ereignete, ist ein eindringlicher Appell an alle, die in ähnlichen Situationen stecken, Hilfe zu suchen und sich nicht von kontrollierenden Partnern einschüchtern zu lassen.