Die Stadt Bremen steht vor einem bedeutenden Umbruch in der Grundsteuerregelung! Ab dem Jahr 2025 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B, die sowohl für bebaute als auch unbebaute Grundstücke gilt, auf satte 755 Prozent festgelegt. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die unter die Grundsteuer A fallen, wird hingegen ein Hebesatz von 0 Prozent eingeführt. Diese drastischen Änderungen sind das Ergebnis einer umfassenden Reform, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, um die veralteten Berechnungsgrundlagen zu modernisieren, wie [die Senatspressestelle Bremen](https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.457062.de&asl=bremen02.c.732.de#:~:text=Die%20Stadtb%C3%BCrgerschaft%20hat%20die%20neuen,ein%20Hebesatz%20von%200%20Prozent.) berichtet.
Die Finanzbehörde hat klargestellt, dass die neuen Hebesätze nicht direkt mit den bisherigen Werten verglichen werden können, da sie auf einer neuen Berechnungsmethode basieren. Ziel dieser Reform ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, was bedeutet, dass die Stadt Bremen nicht mehr Einnahmen erzielen wird als zuvor. Dennoch wird es individuelle Verschiebungen geben: Für einige Grundstückseigentümer wird die Steuer steigen, während andere weniger zahlen müssen. Eine Analyse hat ergeben, dass etwa 16 Prozent der Grundstücke in Bremen und Bremerhaven von den Änderungen unberührt bleiben, während die Grundsteuer für 50 Prozent der Grundstücke sinkt und für die anderen 50 Prozent steigt, wie [der Weser-Kurier](https://www.weser-kurier.de/ratgeber/haus-und-garten/grundsteuer-hebesaetze-fuer-bremen-beschlossen-bescheide-ab-januar-2025-doc7y18binovcwqmn07nu?womort=Bremen) berichtet.
Soziale Gerechtigkeit im Fokus
Finanzsenator Björn Fecker betont, dass die Reform sozial gerecht umgesetzt wird. Wer in einem teuren Wohngebiet lebt oder eine kostspielige Immobilie besitzt, wird künftig mehr zahlen müssen, während weniger wohlhabende Bürger entlastet werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Grundsteuer gerechter verteilt wird und die Stadt nicht mehr einnimmt als zuvor.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abschaffung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen, einschließlich Kleingärten. Diese Entscheidung kommt besonders den Kleingärtnern zugute, da die durchschnittliche Grundsteuer für einen Kleingarten nur fünf Euro pro Jahr beträgt. Der Aufwand für die Erhebung dieser geringen Beträge steht in keinem Verhältnis zum Ertrag, was die Stadt Bremen dazu veranlasst hat, diese Regelung zu überdenken. Allerdings müssen landwirtschaftliche Betriebe ab 2025 für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude die höhere Grundsteuer B zahlen, was die vorherige Entlastung durch die Grundsteuer A nahezu neutralisiert, wie die Finanzbehörde erklärt.
Neue Bescheide und Fristen
Die neuen Grundsteuer-Bescheide werden voraussichtlich Mitte Januar 2025 an alle Steuerpflichtigen versendet. Wer bereits jetzt einen Überblick über die neue Grundsteuer erhalten möchte, kann den datenschutzkonformen Online-Grundsteuerrechner der Finanzbehörde nutzen, der unter www.finanzen.bremen.de verfügbar ist. Dort können Steuerpflichtige ihre aktuellen Grundsteuerwerte eingeben und die ab 2025 gültigen Beträge ermitteln.
Die neue Grundsteuer wird weiterhin vierteljährlich fällig, mit der ersten Rate, die am 15. Februar 2025 zu zahlen ist. Wer bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für die alte Grundsteuer eingerichtet hat, muss keine weiteren Schritte unternehmen, da dieses weiterhin gültig bleibt.
Die Reform der Grundsteuer in Bremen ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und zeitgemäßen Besteuerung. Mit den neuen Hebesätzen und der Abschaffung der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen wird ein wichtiges Versprechen eingelöst: die Grundsteuer soll fairer und transparenter gestaltet werden, ohne dass die Stadt Bremen dabei finanziell benachteiligt wird.