2.7 C
Berlin
Freitag, 22. November 2024

Drama in Soest: Festnahme nach Belästigung im Supermarkt am Bahnhof!

21-Jährige in Soester Supermarkt sexuell belästigt; Täter gefasst, Ermittlungen laufen. Infos zu Vorfall und Polizeiaktion.

Journalist Spilcker im Visier: Ermittlungen gegen Clans in NRW gestoppt!

Investigativer Journalist verklagt: Axel Spilcker sieht sich ungerechtfertigten Clan-Vorwürfen und Ermittlungen ausgesetzt.

Künast gegen Kritik: Schwachkopf -Affäre entfacht Politikstreit!

Renate Künast verteidigt Habecks Anzeigen gegen Hate Speech als notwendig. Kritik daran unterstützt laut ihr Rechtsextremismus.

Waschbären im Visier: So fangen Sie die Tiere rechtlich richtig!

In den letzten Tagen sorgten Meldungen über das Einfangen von Waschbären und anderen Tieren auf Privatgrundstücken für Aufregung. Die Jagdbehörde warnt eindringlich vor dem Missbrauch von Lebendfallen, die zwar im Handel erhältlich sind, aber strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Meik Fabian von der unteren Jagdbehörde erklärt, dass das Fangen dieser Tiere ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Jagd fällt. „Ohne eine Ausnahmegenehmigung für das Privatgrundstück und ohne eine sachkundige Person, also ein Jäger oder eine Jägerin, ist dies so nicht zulässig“, so Fabian. Dies wurde auch von [meetingpoint-brandenburg.de](https://meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/178818-lebendfallen-und-der-irrglaube-ueber-ihre-nutzung-jagdbehoerde-klaert-auf?womort=Dahme-Spreewald) bestätigt.

Die rechtlichen Grundlagen sind komplex und variieren je nach Tierart. Das Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht spielt hier eine entscheidende Rolle. Besonders problematisch wird es, wenn Menschen versuchen, Tiere wie Marder oder Waschbären eigenmächtig in andere Gebiete zu transportieren. Dies ist nicht nur ungesetzlich, sondern auch gegen den Tierschutz. „Betreiben Sie keine Fallen, bloß, weil diese frei käuflich zu erwerben sind“, appelliert Fabian eindringlich.

Die richtige Vorgehensweise

Für die Bekämpfung von Schädlingen wie Ratten und Mäusen sind Schlagfallen erlaubt, deren Inhalt über den Hausmüll entsorgt werden kann. Für alle anderen Tiere bleibt die Jagd eine Aufgabe für ausgebildete Jäger. Wer sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren möchte, kann die untere Jagdbehörde kontaktieren. Die Behörde bietet auch Beratung zu alternativen Methoden an, um Tiere von Grundstücken fernzuhalten, wie etwa das Anbringen von Drahtgittern oder das Auslegen von Geruchs- und Geschmacksstoffen.

Ein praktischer Tipp von Meik Fabian: „Wer einen Fuchs im Garten entdeckt, kann versuchen, ihn mit dem Wasserstrahl aus dem Gartenschlauch zu treffen, dann flüchtet er meist und kommt nicht wieder.“ Bewegungsmelder mit Licht und Ton können ebenfalls helfen, unerwünschte Besucher wie Waschbären und Steinmarder abzuschrecken. „Probieren kann man es in jedem Fall, ob es funktioniert, wird sich zeigen“, fügt er hinzu.

Fachliche Unterstützung

Wenn die Vergrämungsmethoden nicht ausreichen, können Fachleute zurate gezogen werden. Eine Wildkamera kann dabei helfen, die Gewohnheiten der Tiere zu beobachten und festzustellen, wann sie das Grundstück aufsuchen. Dies ermöglicht eine gezielte und effektive Strategie zur Bekämpfung des Problems.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Einfangen von Wildtieren auf Privatgrundstücken nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch gegen den Tierschutz verstößt. Die Jagdbehörde rät dringend dazu, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt Brandenburg zu finden, wie auch in einem Artikel von [stadt-brandenburg.de](https://www.stadt-brandenburg.de/presse/der-irrglaube-lebendfalle-illegale-fallennutzung), der die Thematik ausführlich behandelt.

Das könnte Sie auch interessieren.