Am 16. März 2025 fand eine bedeutende Fortbildung zum Thema „Sozial integrativ“ statt, die das Ziel hat, Menschen mit Behinderungen den Weg ins Arbeitsleben zu ebnen. Insgesamt nahmen 17 Teilnehmende an diesem einjährigen Programm teil, bei dem mehr als 280 Stunden in 12 Modulen investiert wurden. Die Absolventen erhielten die Qualifikation als „staatlich geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)“, um die Integration von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt zu fördern. Die Übergabe der Zeugnisse fand am 28. Februar 2025 im Theresienhof bei Perspektiva statt, wie Osthessen-News berichtet.
Die Inhalte der Fortbildung umfassten die personenzentrierte Gestaltung von Arbeitsplätzen, berufliche Bildungsprozesse sowie Kommunikationsfähigkeiten. Zusätzlich wird der nächste Kurs im September 2025 angeboten. Ein wichtiger Aspekt dieser Fortbildung ist der Rahmen für die berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen, der auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Niveaustufen erfolgt, wie auch BIBB betont.
Die Strukturen der beruflichen Bildung
Die berufliche Bildung für Menschen mit Behinderungen basiert auf drei Hauptsäulen: der dualen Berufsausbildung, der unterstützten Beschäftigung und der beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen. Insbesondere die duale Berufsausbildung legt dabei den Fokus auf die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Neben dem Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung bietet der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen beim BIBB wichtige Beratung zu Themen der beruflichen Bildung für diese Zielgruppe.
Im Jahr 2017 waren in Deutschland rund 3,1 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen im erwerbsfähigen Alter aktiv, mit einer Erwerbsquote von 49 Prozent. Trotz dieser Fortschritte sind die Herausforderungen weiterhin groß. Die Arbeitslosenquote lag bei 11,5 Prozent für Menschen mit Schwerbehinderung, was im Vergleich zu 7 Prozent für die Gesamtbevölkerung deutlich höher ist, wie die Bundeszentrale für politische Bildung hervorhebt.
Herausforderungen und Chancen der Teilhabe
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Erwerbsarbeit sichert nicht nur die finanziellen Mittel, sondern trägt auch zur persönlichen Entwicklung, sozialen Kontakten und einem gesteigerten Selbstbewusstsein bei. Ein höherer Anteil an Beschäftigung unter Menschen mit Behinderungen hat positive Effekte auf den Staatshaushalt.
Dennoch gibt es viele Hürden, die es zu überwinden gilt. Psychische Belastungen, Stigmatisierung, und Mobilitätseinschränkungen sind häufige Ursachen für die niedrigeren Chancen im Arbeitsleben. Arbeitgeber zeigen zudem oft Vorbehalte bezüglich der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, was die Einstellungen erschwert. Um die Erwerbsteilhabe weiter zu verbessern, werden sozialstaatliche Hilfen, betriebliche Vorschriften und Qualifizierungsangebote als notwendige Maßnahmen vorgeschlagen.
Insgesamt zeigt sich, dass trotz der geltenden gesetzlichen Forderungen zur Teilhabe und den verschiedenen beruflichen Bildungsangeboten, es weiterhin ungleiche Chancen für verschiedene Gruppen von Menschen mit Behinderungen gibt. Eine gezielte Förderung und Anpassung der Bildungssysteme sind entscheidend für eine umfassende Integration in den Arbeitsmarkt.