Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat seine Unterstützung für die Initiative von über 100 Bundestagsabgeordneten ausgeweitet, die ein Verbot der AfD anstreben. In einer offiziellen Mitteilung betont das DIMR, dass die Schaffung eines Verbots nicht nur möglich, sondern auch notwendig sei, um die Gefährdung der demokratischen Grundordnung zu adressieren. Dieses Verbot könnte durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen, wie die Radio Ennepe Ruhr berichtet.
Das Institut, das als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution fungiert und vom Bundestag finanziert wird, ist engagiert, die Menschenrechte sowohl national als auch international zu fördern. In einer Analyse vom Juni 2023 wies das DIMR darauf hin, dass die AfD durch ihre radikalisierenden Tendenzen als ernsthafte Bedrohung für die Demokratie eingestuft werden könnte. Seitdem habe sich die Situation weiter zugespitzt, was eine rechtliche Neubewertung erforderlich macht.
Der kommende Diskurs im Bundestag
In der kommenden Woche wird im Plenum des Bundestages der Antrag für das Verbot der AfD debattiert. Zu den Initiatoren gehören prominente Politiker wie Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW). Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt betont die Dringlichkeit einer Entscheidung über den Antrag vor den nächsten Neuwahlen. Ihr Aufruf zum Schutz der demokratischen Werte ist ein zentraler Punkt in der laufenden Diskussion.
Ob der Antrag eine Mehrheit im Bundestag finden kann, bleibt jedoch ungewiss. Das Bundesverfassungsgericht würde im Fall eines Antrags prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. Dabei stehen die Argumente des DIMR im Fokus, die in einer Analyse zusammengefasst wurden. Diese besagen, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD aktuell gegeben sind.
Rechtsextremismus im Fokus
Hendrik Cremer, Rechtsextremismus-Experte am DIMR, warnt vor der unterschätzten Gefahr, die die AfD für die demokratische Struktur Deutschlands darstellt. Die Partei wird nicht nur als rechtsextrem, sondern auch als verfassungsfeindlich bewertet. in einer Studie aus dem Juni 2023 empfiehlt das Institut konkrete Maßnahmen: Die politischen Organe des Landes sollten einen Verbotsantrag vorbereiten. Cremer hebt hervor, dass die AfD als Kollektiv gefährlich ist und nicht nur isolierte Mitglieder zum Problem werden.
Zusätzlich hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die institutionelle Unterstützung für die parlamentarischen Initiativen ist in diesem Kontext von großer Bedeutung, besonders angesichts der bereits gescheiterten Parteiverbotsverfahren gegen die NPD.
Die Legitimität der Forderung nach einem Verbot wird nicht nur durch politische Akteure, sondern auch durch gesellschaftliche Akteure bestimmt. Bildungsinstitutionen sind aufgefordert, Aufklärungsmaßnahmen über die Gefahren der AfD durchzuführen, während die Medien in der Verantwortung stehen, die verfassungsfeindlichen Absichten der Partei klar zu benennen.