Das Jahr 2025 bietet in Hessen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer, die ihre freien Tage optimal nutzen möchten. Insgesamt gibt es in Deutschland 21 gesetzliche Feiertage, jedoch werden in Hessen lediglich zehn gefeiert. Viele dieser Feiertage fallen auf Werktage, was es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Urlaubsplanung effektiv zu gestalten und mit nur wenigen Urlaubstagen verlängerte Wochenenden zu planen. So wird beispielsweise der nächste gesetzliche Feiertag Karfreitag am 18. April 2025 gefeiert.
Am Montag, 6. Januar 2025, haben viele in Bayern und Baden-Württemberg frei (Dreikönigstag). Zu Beginn des Jahres 2025 gibt es zudem eine sogenannte Hessen-Woche, die eine Woche Schulferien nach Neujahr beinhaltet, bevor am Montag, 13. Januar 2025, das neue Schuljahr beginnt. Die Schulferien in Hessen sind bis 2030 bereits festgelegt, was eine längerfristige Planung für Familien ermöglicht.
Feiertage und Schulferien im Überblick
In Hessen fallen die Feiertage 2025 günstig: So fällt der Tag der Arbeit am 1. Mai 2025 auf einen Donnerstag, wodurch ein verlängertes Wochenende möglich wird. Darüber hinaus können Arbeitnehmer mit nur einem Urlaubstag insgesamt dreimal vier Tage am Stück bis zum Sommer freimachen. Christi Himmelfahrt ist ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag und wird am 29. Mai 2025 gefeiert, während Fronleichnam am 19. Juni 2025 auf einen Donnerstag fällt.
Die Schulferien in Hessen 2025 sind wie folgt festgelegt:
- Weihnachtsferien 2024/25: 23. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025
- Osterferien 2025: 7. April bis 21. April 2025
- Sommerferien 2025: 7. Juli bis 15. August 2025
- Herbstferien 2025: 6. bis 18. Oktober 2025
- Weihnachtsferien 2025/26: 22. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026
Die Weihnachtsfeiertage 2025 fallen auf einen Donnerstag (25. Dezember) und Freitag (26. Dezember), was ebenfalls für längere Erholungszeiten genutzt werden kann.
Insgesamt ist das Jahr 2025 für Arbeitnehmer in Hessen feiertagsfreundlich. Wie weiterführende Informationen von hessenschau.de zeigen, können Arbeitnehmer um die Weihnachtszeit insgesamt 16 arbeitsfreie Tage genießen, indem sie nur sieben Urlaubstage einbringen.