Hessen Mobil hat am Samstag, den 18. Januar, mit umfangreichen Gehölzpflegearbeiten im Kreis Bergstraße begonnen. Diese Initiative dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Rahmen der Arbeiten wird der Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen durchgeführt, um die Sicht auf Fahrbahnen, Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu versperren. Die Maßnahmen sollen voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein, um den Verkehr nicht über einen längeren Zeitraum zu beeinträchtigen.
Die Aufträge für die Gehölzpflege werden sowohl von der Straßenmeisterei Bensheim als auch von der Straßenmeisterei Beerfelden ausgeführt. Die Arbeiten umfassen Strecken entlang der B 47, von Rosengarten bis zur Abzweigung auf die L 3399 nach Gumpen, sowie entlang der B 44 von Lampertheim über Bürstadt bis Bobstadt. Weitere Rückschnitte finden an der L 3120 zwischen Heppenheim/Erbach und der Juhöhe sowie an der L 3111 von Viernheim bis zur Hessischen Landesgrenze statt. Auch an Kreisstraßen, wie der K 57 bei Unter-Hambach und der K 11 bei Ober-Liebersbach, werden Gehölzarbeiten durchgeführt.
Zwei Schritte zur Gehölzpflege
Dr. Rupert Pfeiffer, Abteilungsleiter Betrieb und Verkehr bei Hessen Mobil, erläutert den hohen Aufwand, der mit den Gehölzpflegearbeiten verbunden ist. „Wir beauftragen Fachfirmen und mieten Spezialgeräte für effektive Gehölzpflege.“, erklärt er. Dabei erfolgt die Pflege in zwei Schritten: Zunächst wird der entsprechende Streckenabschnitt geschnitten oder auch gefällt, danach folgt der gebündelte Abtransport des Schnittgutes, das zunächst am Straßenrand lagert. Diese Maßnahmen müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein, da das Bundesnaturschutzgesetz die Zeiten der Gehölzpflege aus Artenschutzgründen reglementiert.
Hessen Mobil hat sich verpflichtet, dass die Fällung von Bäumen in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgt. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, besondere Aufmerksamkeit zu zeigen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden in Straßenmeistereien und Fachfirmen zu gewährleisten. Zudem stehen Informationen zu den 15 häufigsten Fragen zur Gehölzpflege zur Verfügung, was die Transparenz und das Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen erhöht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gehölzpflege sind komplex und unterliegen einer ständigen Abwägung zwischen Verkehrssicherungspflichten und Naturschutz. Gerichte, wie das OVG Sachsen-Anhalt, betonen die Notwendigkeit einer zwingenden Gefahrenabwehr zur Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen. Bäume, die krank sind oder Gefahren für den Verkehr darstellen, erfordern besondere Erhaltungspflichten. Auch das VG Cottbus hat strenge Anforderungen an Ausnahmen wie den Alleenschutz formuliert. Die Ausnahmeregelungen sind nur zulässig, wenn ein Eingriff zur Verkehrssicherheit unabweisbar ist.
In Fällen, in denen Kommunen Antrag auf naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen stellen, müssen diese genau prüfen, ob geeignete Ersatzstandorte zur Verfügung stehen. Eine pauschale Verkehrssicherungspflicht rechtfertigt keine Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Auch Verdachtsmomente, wie beispielsweise auf Massariabefall, ersetzen nicht die erforderlichen Nachweise zur Gefahrenabwehr. Hier ist eine differenzierte Einzelfallabwägung zwischen Naturschutz und Verkehrssicherungspflicht erforderlich.
Für detaillierte Informationen und Updates zu den Gehölzpflegearbeiten verweist Hessen Mobil auf ihre Webseite, wo zusätzliche Informationen bereitgestellt werden können.