Am 5. März 2025 entschied das Landgericht Gießen, dass Jan P., ein 32-jähriger Mann, in Sicherungsverwahrung genommen werden soll. Diese Maßnahme wurde festgelegt, nachdem er wegen des Mordes an der 14-jährigen Ayleen verurteilt wurde und als eine anhaltende Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Der Vorsitzende Richter Andreas Wellenkötter verdeutlichte, dass Jan P. selbst nach seiner lebenslangen Freiheitsstrafe nicht auf freien Fuß gesetzt werden darf. Von seiner körperlichen und psychischen Verfassung zeugte sein ungepflegtes Auftreten während der Verhandlung, in der er nach dem Urteil sogar lachte.
Jan P. hat eine einschlägige Vorgeschichte, die zahlreiche sexuelle Delikte umfasst. So wurde er nicht nur wegen Mordes verurteilt, sondern auch aufgrund des Besitzes von kinderpornografischem Material. Darüber hinaus hat er eine Einzelstrafe wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt erhalten, nachdem er gestanden hatte, bei einem Videotelefonat mit einer erst 13-Jährigen onaniert zu haben. Für diese Taten erhielt er Strafen von insgesamt 2 Jahren und 3 Monaten sowie 1 Jahr und 6 Monaten, die zu seiner bereits bestehenden Lebensstrafe addiert werden. Jan P. räumte ein, in Vergangenheit bereits Mädchen über das Internet bedrängt zu haben.
Fehlende Aussicht auf Besserung
Das Gericht begründete die Anordnung zur Sicherungsverwahrung mit der hohen Gefährlichkeit von Jan P., dessen kriminelles Verhalten bis in seine Kindheit zurückreicht. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Richter Wellenkötter stellte fest, dass Jan P. kein Mitgefühl zeigt und nicht in der Lage ist, Reue zu empfinden. Weiterhin sehen die Gutachter kein Potenzial für eine Verhaltensänderung in den nächsten 15 Jahren.
Die Verteidigung von Jan P. hat bereits Revision gegen das Urteil angekündigt. Diese rechtlichen Schritte sind nicht neu, denn eine vorherige Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte die Sicherungsverwahrung aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen aufgehoben, was eine erneute Verhandlung erforderlich machte. Trotz dieser Möglichkeit bleibt die Lage für Jan P. prekär.
Gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich
Der Fall von Jan P. fällt in eine Zeit, in der die gesetzlichen Regularien zur Sicherungsverwahrung neu überdacht werden. Dies wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 4. Mai notwendig, da die Rechte von in Sicherungsverwahrung befindlichen Personen als verletzt angesehen wurden. Zukunftsorientierte Regelungen sollen den Therapieanspruch und Möglichkeiten zur Wiedereingliederung stärken, während gleichzeitig die Bevölkerung geschützt bleibt.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) hat bereits ein stufenweises Behandlungskonzept vorgestellt. Dieses Konzept umfasst psychiatrisch-psychotherapeutische Angebote in geschlossenen Einrichtungen, halboffene Übergangsstationen sowie Nachsorgeambulanzen für ehemalige Sicherungsverwahrte. Damit soll eine individuelle Resozialisierung gefördert werden, was in Fällen wie dem von Jan P. besonders kritisch zu beobachten ist.